Diese unbeabsichtigt mit Gen-Raps kontaminierten Äcker müssen in ganz Niedersachsen offen gelegt werden. Das ist das erfreuliche Ergebnis der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Hier hat sich Bioland mit seinen Klagen nun abschließend gegenüber dem Land Niedersachsen durchgesetzt. Bereits im Januar diesen Jahres verurteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zur flurstücksgenauen Offenlegung der Standorte, auf denen niedersächsische Landwirte im Herbst 2007 unwissentlich gentechnisch kontaminiertes Raps-Saatgut ausgebracht hatten. Bioland hatte bereits 2007 beim Umweltministerium die Offenlegung der Gen-Rapsstandorte nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz eingefordert.
"Die Blockadepolitik der niedersächsischen Landespolitik ist gescheitert. Durch die eindeutige Rechtslage hätte dieser Prozess vermieden und Steuergelder gespart werden können," so Harald Gabriel Geschäftsführer von Bioland Niedersachsen. "Für Biolandwirte und Imker ist es existenziell wichtig zu erfahren, wo
Genpflanzen ausgesät worden sind.“
Auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern klagt Bioland derzeit auf Offenlegung der Gen-Rapsstandorte. „Angesichts der eindeutigen Gerichtsentscheidungen in Niedersachsen fordern wir die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf, die Gen-Rapsstandorte nun unverzüglich offenzulegen und langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden,“ richtet Thomas Dosch, Präsident von Bioland seinen Appell an die beiden nördlichen Bundesländer.
Greenpeace hatte die Bioland-Klage unterstützt. Martin Hofstetter von
Greenpeace begrüßt die gestrige Entscheidung und fordert: „Alle Bundesländer müssen nun zum Schutz von Umwelt und Landwirten unverzüglich im Standortregister bekannt geben, wo mit GVO kontaminiertes Saatgut in den vergangenen Jahren ausgebracht worden ist.“
In den Jahren 2008 und 2009 wurde auch mit GVO verunreinigtes
Maissaatgut in verschiedenen Bundesländern ausgesät. Auch hier verweigern die Bundesländer bisher die flurstückgenaue Offenlegung der Standorte.
Hintergrund Im Herbst 2007 wurden in mehreren Bundesländern insgesamt 1500 Hektar Raps-Saatgut der Sorte Taurus der deutschen Saatgutveredelung AG ausgesät, das mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. In Niedersachsen wurden daraufhin die betroffenen Landwirte verpflichtet, den aufgelaufenen Raps wieder einzuarbeiten. Doch eine längere Anbaupause von Raps oder ein besonderes Controlling der Flächen, wie es sonst bei Gentech-Versuchsstandorten verpflichtend durchgeführt werden muss, wurden nicht zwingend vorgeschrieben. Bei der Aussaat des kontaminierten Saatgutes ist vermutlich nur ein Teil des Gen-Rapses aufgelaufen, so dass durch die nachfolgende
Bodenbearbeitung ein Teil der keimfähigen Rapskörner immer noch im Boden als Samenbank verblieben ist und in den kommenden Jahren aufwachsen kann.
Gerade Gen-Raps ist eine besonders problematische Frucht, bei der eine Koexistenz mit Nicht- GVO Anbau praktisch unmöglich ist. Gentechnisch veränderter Raps kann im Boden über 10 Jahre keimfähig bleiben, sich mit natürlich vorkommenden Pflanzen wie Hederich kreuzen, und sich über benachbarte Rapsfelder durch Pollenflug und Insekten ausbreiten.
Bioland hatte bereits im Oktober 2007 beim Umweltministerium nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz die Auskunft beantragt, auf welchen flurstücksgenauen Standorten in Niedersachsen das kontaminierte Saatgut mit dem bis heute nicht zugelassenen Gen-Raps angebaut worden ist und welche konkreten Anordnungen zur Vernichtung des Gen-Raps das Land Niedersachsen gegenüber den Landwirten erlassen hat. (bioland)