Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

03.08.2023 | 15:14 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

GLÖZ 6: Was heißt das für den praktischen Anbau?

Karlsruhe - Nach GLÖZ 6 muss auf mindestens 80 % der betrieblichen Ackerfläche die Mindestbodenbedeckung im Zeitraum vom 15.11.2023 bis 15.01.2024 eingehalten werden.

Pflanzenbau
(c) proplanta
„Als erstes müssen Sie berechnen, ob Sie mit Ihren Winterkulturen und mehrjährigen Kulturen unter die geforderten 80% fallen,“ so die beiden Sinsheimer Pflanzenschutzfachleute G. Münkel und H. Gawron. „Sollten Sie bereits mit Ihren Winterkulturen mehr als 80% Ihrer Flächen bestellt haben, müssen Sie sich über GLÖZ 6 weiter keine Gedanken machen.“ „Sollten Sie die 80% nicht erreichen, haben wir für Sie im folgenden praktische Beispiele überlegt und in der Folge dargestellt.

Beispiel 1 - Sie möchten frühe Sommerungen (z.B. Sommergetreide, Zuckerrüben oder Körnererbsen) anbauen:

Sie können ihre Fläche dann bis zum 15.09. begrünen und müssen die Zwischenfrucht bis zum 15.11. stehen lassen. Danach kann die Bodenbearbeitung nach GLÖZ 6 starten*.

Beispiel 2 - Sie möchten späte Sommerungen (z.B. Mais, Sojabohnen, Hirse) anbauen:

Sie begrünen Ihre Flächen bis spätestens Ende September und lassen diese Begrünung bis 15.1. des Folgejahres unbearbeitet. Danach kann eine Bodenbearbeitung folgen*.

Beispiel 3 - Sie möchten frühe Sommerungen anbauen und Zwischenfrüchte kommen für Sie nicht in Frage:

Sie können auf Ihrer Fläche nach der Getreideernte eine einmalige Bodenbearbeitung z.B. mit dem Grubber durchführen und haben somit eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung erbracht. Die Fläche bleibt bis 15.11. liegen und erfüllt dadurch die Auflagen nach GLÖZ 6. Nach dem 15.11. kann die weitere Bodenbearbeitung starten*.

Beispiel 4 - Sie bewirtschaften Ihren Betrieb auf Gemarkungen mit durchgehend schweren Böden (mehr als 17% Tongehalt; siehe FIONA). Keiner Ihrer Schläge hat leichten Boden:

Egal, welche Folgefrucht Sie anbauen, können Sie nach der Getreideernte eine einmalige flache Bodenbearbeitung durchführen. Sie können die Fläche bis zum 1.10. liegen lassen und erfüllen somit die geforderte Mindestbodenbedeckung. Ab dem 1.10. sind nach GLÖZ 6 Bearbeitungsgänge möglich*.

Beispiel 5 - Ihre Schläge sind nie komplett mit schwerem Boden nach der Kulisse in FIONA hinterlegt und eine Teilung des Schlages ist keine praktische Lösung:

Für Sie kommt nur eine Lösung nach Beispiel 1 oder 2 in Betracht.

*: Erosionskataster und Schalvo beachten!

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 01.08.2023)
LTZ Augustenberg
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Tipps zur Bekämpfung von Klettenlabkraut und Distel in Getreide

 Raps: Behandlung gegen Sklerotinia notwendig?

 Getreide: Fungizideinsatz steht an

 Tipps zur Unkrautbekämpfung im Getreide

 Zulassungserweiterungen für Pflanzenschutzmittel MODDUS

  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte