(c) proplanta „Als erstes müssen Sie berechnen, ob Sie mit Ihren Winterkulturen und mehrjährigen Kulturen unter die geforderten 80% fallen,“ so die beiden Sinsheimer Pflanzenschutzfachleute G. Münkel und H. Gawron. „Sollten Sie bereits mit Ihren Winterkulturen mehr als 80% Ihrer Flächen bestellt haben, müssen Sie sich über GLÖZ 6 weiter keine Gedanken machen.“ „Sollten Sie die 80% nicht erreichen, haben wir für Sie im folgenden praktische Beispiele überlegt und in der Folge dargestellt.
Beispiel 1 - Sie möchten frühe Sommerungen (z.B. Sommergetreide, Zuckerrüben oder Körnererbsen) anbauen:
Sie können ihre Fläche dann bis zum 15.09. begrünen und müssen die Zwischenfrucht bis zum 15.11. stehen lassen. Danach kann die Bodenbearbeitung nach GLÖZ 6 starten*.
Beispiel 2 - Sie möchten späte Sommerungen (z.B. Mais, Sojabohnen, Hirse) anbauen:
Sie begrünen Ihre Flächen bis spätestens Ende September und lassen diese Begrünung bis 15.1. des Folgejahres unbearbeitet. Danach kann eine Bodenbearbeitung folgen*.
Beispiel 3 - Sie möchten frühe Sommerungen anbauen und Zwischenfrüchte kommen für Sie nicht in Frage:
Sie können auf Ihrer Fläche nach der Getreideernte eine einmalige Bodenbearbeitung z.B. mit dem Grubber durchführen und haben somit eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung erbracht. Die Fläche bleibt bis 15.11. liegen und erfüllt dadurch die Auflagen nach GLÖZ 6. Nach dem 15.11. kann die weitere Bodenbearbeitung starten*.
Beispiel 4 - Sie bewirtschaften Ihren Betrieb auf Gemarkungen mit durchgehend schweren Böden (mehr als 17% Tongehalt; siehe FIONA). Keiner Ihrer Schläge hat leichten Boden:
Egal, welche Folgefrucht Sie anbauen, können Sie nach der Getreideernte eine einmalige flache Bodenbearbeitung durchführen. Sie können die Fläche bis zum 1.10. liegen lassen und erfüllen somit die geforderte Mindestbodenbedeckung. Ab dem 1.10. sind nach GLÖZ 6 Bearbeitungsgänge möglich*.
Beispiel 5 - Ihre Schläge sind nie komplett mit schwerem Boden nach der Kulisse in FIONA hinterlegt und eine Teilung des Schlages ist keine praktische Lösung:
Für Sie kommt nur eine Lösung nach Beispiel 1 oder 2 in Betracht.
*: Erosionskataster und Schalvo beachten!
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 01.08.2023)
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