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15.08.2023 | 11:18 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Hinweise zum Erosionsschutz GLÖZ 5

Karlsruhe - Wir haben auf die neue Erosionsschutzkulisse hingewiesen und die bei KWasser 1 mögliche Ausnahmeregelung hinsichtlich dem Pflügen quer zum Hang.

Erosionsschutz GLÖZ 5
(c) proplanta
"Mittlerweile liegt die offizielle Bestätigung vor," so die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf für den Neckar-Odenwald-Kreis.

Hier der genaue Wortlaut:

KWasser 1: gemäß Landesvorgaben ist das Pflügen zwischen 1. Dezember und 15. Februar erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich
  • ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder
  • eine Pflugfurche (raue Winterfurche) mit nachfolgender früher Sommerkultur oder
  • eine rasenbildende Kultur als Vorfurcht angelegt wird oder
  • die Fläche abgedeckt wird.
KWasser 2: gemäß Landesvorgaben ist das

Pflügen zwischen 1. Dezember und 15. Februar erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich die Anlage eines Erosionsschutzstreifens erfolgt.
  • Pflügen zwischen 16. Januar und 15. Februar erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich
  1. Pflugfurche (raue Winterfurche) mit nachfolgender früher Sommerkultur angelegt wird oder
  2. eine rasenbildende Kultur als Vorfurcht angelegt wird oder
  3. die Fläche abgedeckt wird.
  • Pflügen einer Ackerfläche vor Aussaat einer Reihenkultur erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich
  1. ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder
  2. eine rasenbildende Kultur als Vorfurcht angelegt wird oder
  3. die Fläche abgedeckt wird.
Definition „raue Winterfurche“: Die „raue Winterfurche“ bedeutet, dass im Winter unter bestimmten Bedingungen gepflügt werden darf, danach aber keine weitere Bearbeitung bis zum 15.2. erfolgt, so dass die Feldoberfläche sehr grob gehalten wird. Damit wird der Erosion vorgebeugt. Die finale Vorbereitung des Feldes darf nicht vor dem oben genannten Termin stattfinden. Die raue Winterfurche fördert insbesondere auf nassen und schweren Böden auch die Frostgare, d.h. das Gefrieren und Auftauen des Bodens.

Diese bewirkt eine Bodenbearbeitung durch den Frost. Dadurch kann dieser Boden im Frühjahr schneller abtrocknen, ist eher befahrbar für Maschinen, die Gefahr der Bodenverdichtung ist sehr stark verringert, das Saatbeet wird gleichmäßiger und feiner, der Keimerfolg damit höher. Die Frühjahrsniederschläge können von den Pflanzen besser genutzt werden – da es im Frühjahr immer früher trocken wird, ist dies enorm wichtig.

Eine Definition des Begriffs „Erosionsschutzstreifen“ liegt uns derzeit nicht vor und wurde aber beim MLR angefragt.

(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.08.2023)
LTZ Augustenberg
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