agricola pro agricolas schrieb am 24.02.2016 20:34 Uhr | (119) (134) |
In den Kommissionsentwurf mit aufgenommen gehörte zwingend ein Passus, wonach mittelfristig bzw. für die fernere Zukunft, sollte sich im Nachhinein tatsächlich doch herauskristallisieren, dass eine Kanzerogenität infolge kumulativer Effekte gerade im Sinne des Anwenderschutzes nicht mehr glaubhaft von der Hand zu weisen wäre, man die heute sorglos für die Neulassung verantwortlich zeichnenden administrativen Gremien sowie die Chemische Industrie gleichermaßen durch Anerkennung einer entsprechenden Gefährdungshaftung in alle damit verbundenen Risiken im Vorfeld der bald anstehenden 15jährigen Neuzulassung, eindeutig schriftlich fixiert, eintreten lässt. Zur Absicherung sollte hierfür zwingend unverzüglich ein Fond gegründet werden, wo man z.B. über einen 5%igen Risikobeitrag sowohl von Seiten der Anwender sowie eingefordert in selbiger Höhe von der Chemischen Industrie ein ausschließlich dazu bereit zu haltendes Ansparmodell installiert. Damit das Geschrei nicht gleich losgeht, wir sprechen hier von einem finanziellen Aufwand von maximal 2,00 €/Hektar/pro Anwendung für die Bauern. Ferner sollte festgeschrieben sein, dass für den Fall möglicher Gesundheitsschäden für die Bauern, die nachgewiesen in einem eindeutigen Zusammenhang mit der Glyphosatanwendung stehen, man diese als Berufskrankheit unverzüglich anerkennt. Zeigt, was EUCH ein Bauernleben wert ist!!! Dieser doppelte Boden an gesundheitlicher Sicherheit sollte es uns Bauern sowieso wert sein! Daher wäre auch als Prophylaxemodell zur frühzeitigen Erkennung möglicher negativer gesundheitlicher Entwicklungen durch eine Untersuchung des Urins der Anwender verpflichtend zumindest ein jährlichen Turnus von Nöten, damit man die entsprechenden Nachweise jeweils dokumentiert u. dies langfristig in einer regelmäßigen zeitlichen Abfolge. Der Wirkstoff Glyphosat hat im Urin des Bauern NICHTS, aber auch gar nichts zu suchen. Es dürfte wohl einigen noch alarmierend im Gedächtnis sein, WIE die Lindan- und Conterganopfer auf breiter Front von der Chemischen Industrie „abgesegnet“ wurden, selbige Risiken wurden nämlich großzügig umgeleitet und gänzlichst sozialisiert. Wenn man nun im Falle von Glyphosat derart ignorant jedwede Prophylaxe von der Hand weist aufgrund einer neuerlich allumfassenden Unbedenklichkeitsbescheinigung staatlicherseits, hier denke ich auch und im besonderen an unsere EU-Importe, so haben wir zumindest den berechtigten Anspruch, dass man für die allgewaltigen administrativen Entscheidungen ein Haftungsrisiko bei etwaigem Irrtum im voraus bereits regelt! // Im übrigen ist glasklar, warum die EU-Kommission diesen Kniefall vor WEM macht!? Bleibt hier doch bitte schön bei der ganzen Wahrheit und gesteht ein, dass bei einem Glyphosatverbot ein zu befürchtender Anstieg der Nahrungsmittelpreise von 20-30% in kürzester Zeit vielleicht nicht abgewendet werden könnte. DEM gilt es im besonderen Vorsorge zu tragen sowie dem Umstand, dass derzeit auch TTIP massiv an den Schlossportalen der EU herumpoltert!?