„Aufwand und Kosten für die Datenerhebung sind zu hoch. Daher ist diese ineffizient und nicht geeignet, das Ziel der nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder deren Reduzierung zu erreichen“, erklärte ZVG-Umweltreferent und stellvertretender Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Auch der
Bundesrat hatte in seiner 830. Sitzung gegen den EU-Vorschlag gestimmt. Darüber hinaus forderte er die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck gegen diese Verordnung auszusprechen.
Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass künftig alle EU-Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen detaillierte Daten über Verkäufe und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erheben. Auf dieser Grundlage sollen harmonisierte Risikoindikatoren innerhalb der EU berechnet werden.
ZVG-Präsident Heinz Herker weist indes darauf hin, dass schon heute Hersteller und Inverkehrbringer von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet sind, Verkaufszahlen zu melden. „Die Risikobeurteilung und -beschreibung halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Sie wird außerdem längst im Gartenbau gestützt, insbesondere von den Bundesfachgruppen Obst- und Gemüsebau sowie im Zierpflanzenbau durch die NEPTUN-Untersuchungen. Diese freiwilligen Maßnahmen dienen demnach als effektive Basis, um das Risiko der Pflanzenschutzmittelanwendung beurteilen zu können“, so Herker weiter. „Eine verpflichtende Erhebung lehnt der ZVG ebenso wie der Bundesrat ab. Bürokratieabbau muss ernst genommen werden!“ (ZVG)