Die Verhandlung gegen sechs selbst ernannte Gentechnik-Gegner ist am 28. September vor dem Amtsgericht Aschersleben geplant, wie ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg am Montag mitteilte. Im Fall eines Schuldspruchs droht den Angeklagten im Alter zwischen 24 und 33 Jahren eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft.
Am 21. April 2008 waren Anti-Gentechnik-Aktivisten auf das Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik in Gatersleben
(Salzlandkreis) vorgedrungen und hatten genmanipulierte Weizenpflanzen zerstört. Die Polizei nahm vier Frauen und zwei Männer in Gewahrsam, die einen Zaun durchschnitten und auf einem 50 mal 50 Meter großen Feld mit Hacken und bloßen Händen Pflanzen aus der Erde gerissen hatten.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg in dem Fall auch vier Journalisten angeklagt. Die Anklagebehörde argumentierte, diese hätten das Feld bei der nächtlichen Aktion mit Kameralicht ausgeleuchtet und die Zerstörung so erst ermöglicht. Das Landgericht Magdeburg ließ diese Anklage wegen Fehlens klarer Anhaltspunkte für eine Beteiligung der Journalisten jedoch nicht zu.
Unabhängig vom Strafverfahren läuft gegen die sechs Gentechnik- Gegner auch ein zivilrechtliches Verfahren, in dem das Institut Schadenersatz fordert. Hier gab es bereits mehrere Urteile, das Landgericht Magdeburg muss die Sache nun neu verhandeln. Einen Termin gibt es noch nicht. (dpa/sa)
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