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02.05.2011 | 09:45 | Biozid-Meldeverordnung 

Wieder Meldepflicht für alte Biozide

Berlin - Bestimmte Biozide müssen künftig wieder bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin registriert werden.

Biozide
(c) proplanta
Mit der neuen Biozid-Meldeverordnung, über die Ende dieses Monats im Bundesrat abgestimmt werden soll, wird an das im Mai vergangenen Jahres ausgelaufene Meldeverfahren angeknüpft und das nationale Biozid-Produkt-Verzeichnis fortgeführt. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, sind damit Hersteller, Importeure und Vermarkter wieder verpflichtet, Biozid-Produkte und die in ihnen enthaltenen Biozid-Wirkstoffe an die Zulassungsstelle zu melden. Diese überprüft die mit der Meldung übermittelten Angaben und erteilt eine Registriernummer, die auf der Verpackung aufzubringen ist.

Das Meldeverfahren gilt für sogenannte alte Biozid-Produkte sowie alte Biozid-Wirkstoffe, die bereits vor dem 14. Mai 2000 in Verkehr waren und noch nicht im entsprechenden Anhang der EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten aufgeführt sind. Derartige Biozid-Produkte sind von der Zulassungspflicht bis zum 14. Mai 2014 ausgenommen, müssen aber gemeldet werden.

Auf Basis der eingehenden Meldungen und erteilten Registriernummern stellt die Zulassungsstelle den Landesbehörden ein elektronisches Verzeichnis der gemeldeten alten Biozid-Produkte zur Verfügung. So sollen die Landesbehörden auf einfache Weise erkennen, ob die in einem Mittel enthaltenen Wirkstoffe dem EU-Prüfprogramm unterliegen und damit weiter verkauft werden dürfen. Im Fall der Zustimmung des Bundesrates könnte die Verordnung bereits im Juni 2011 in Kraft treten. (AgE)
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