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04.08.2011 | 03:32 | Internethandel  

Internet-Pflanzenhandel: Vorsicht bei Einfuhr aus Drittländern

Frankfurt /Oder -  Der weltweite Internethandel kennt praktisch keine Grenzen. Auch Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse wechseln immer häufiger per Mausklick den Besitzer.

PC-Maus
(c) proplanta
Der Pflanzenschutzdienst des Brandenburger Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) mahnt vor diesem Hintergrund zu besonderer Vorsicht und Sorgfalt. Denn nicht jedes Paket entspricht auch den strengen EU-Einfuhrregeln, die das Einschleppen und Verbreiten von Schadorganismen verhindern sollen.

„Stichproben zeigen, dass die Zahl der Verstöße gegen die pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern gestiegen ist“, sagt Angelika Hänisch, Referatsleiterin für Pflanzengesundheitskontrolle beim LELF.

Um die Einfuhr risikobehafteter Pflanzen, Erden oder Kultursubstrate zu verhindern, sei jeder vor einem Kauf übers Internet, den Postweg oder den privaten Reiseverkehr gefordert, sich genauestens zu informieren. So dürfen bestimmte Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse nicht ohne ein Gesundheitszeugnis eingeführt werden, das eine fachgerechte Unter-suchung nachweist und eine Belastung mit Quarantäneschadorganismen ausschließt. Diese Dokumente werden von den amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Ursprungs-länder ausgestellt. „Sind für zeugnispflichtige Produkte keine Papiere zu bekommen, sollte man dringend die Finger davon lassen. Die Einfuhr ist verboten“, so Angelika Hänisch.

In Deutschland obliegen die Durchführung der pflanzengesundheitlichen Kontrollen, die Anordnung erforderlicher Schritte bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie deren Verwendung in Produktion und Handel den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Weiter-führende Informationen sowie Kontaktdaten der Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes des Landes Brandenburg gibt es unter der Adresse  www.isip/pgk-bb. (PD)
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