In einer aktuellen Studie schlägt die Behörde einen Zielwert für den Stickstoffüberschuss von 50 kg/ha und Jahr vor, um negative Umweltauswirkungen weitgehend zu vermeiden. Dieser Wert sei bis 2040 anzustreben. Die derzeit im Zusammenhang mit der Novelle der
Düngeverordnung diskutierten Maßnahmen reichen laut UBA lediglich für eine Begrenzung auf 80 kg/ha und Jahr aus.
In der Studie spricht sich die Umweltbehörde unter anderem dafür aus, die unmittelbare Einarbeitung von Wirtschaftsdünger ebenso vorzuschreiben wie die Anwendung emissionsarmer Ausbringungstechniken. Stärker zu regulieren sei die Ausbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen sowie in der Nähe von Wasserläufen. Bekräftigt werden zudem die Forderungen der Kommission Landwirtschaft beim UBA (KLU) nach Einführung einer Hoftorbilanz, einer Verlängerung von Sperrfristen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie bundeseinheitliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche,
Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen).
Eine wichtige Rolle misst das UBA der Agrarförderpolitik bei. Genannt werden eine verlässliche Förderung der Umstellung auf Ökolandbau sowie die Unterstützung emissionsarmer Ausbringungstechniken. Generell sei das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) stärker als Instrument zur Verminderung von Stickstoffverlusten in die Umwelt zu nutzen. Schließlich plädiert das UBA für einen überregionalen Nährstoffausgleich und eine Reduzierung des Futtermittelbedarfs durch eine Absenkung der Tierbestände. (AgE)