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13.01.2009 | 13:40 | EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 

EU-Kommission begrüßt Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Verordnung über Pflanzenschutzmittel

Brüssel - Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung eine auf einen Vorschlag der Kommission von 2006 zurückgehende Verordnung angenommen, die die derzeitigen Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel ersetzen soll.

Verordnung über Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Die neue Verordnung verbessert den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, sichert die landwirtschaftliche Produktion besser ab und erweitert und intensiviert den Binnenmarkt für Pflanzenschutzmittel.

Kommissarin Androulla Vassiliou sagte: „So starten das Europäische Parlament und der Rat sehr gut in das neue Jahr – mit der Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die neuen Rechtsvorschriften kommen auch unseren Landwirten zugute, denn sie gewährleisten deren Schutz durch spezifische Maßnahmen wie die Förderung sicherer Produkte.“

Die neue Verordnung enthält eindeutige Kriterien für die Zulassung von Wirkstoffen und wird daher Innovationen begünstigen. Durch die neuen Regelungen soll ein offener und wettbewerbsfähiger Markt gewährleistet werden. Die bestehenden Rechtsvorschriften werden verbessert und vereinfacht, insbesondere im Hinblick auf die Zulassungsverfahren.

Die neue Verordnung spiegelt die große Bedeutung wider, die die Europäische Kommission dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beimisst, harmonisiert dabei aber gleichzeitig weiter die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem soll die neue Rechtsvorschrift den Wettbewerb fördern und die Verwaltungslast für alle Beteiligten reduzieren.

Der Rechtsakt enthält Bestimmungen zu den folgenden Hauptthemen:
  • Kriterien für die Zulassung von Wirkstoffen
  • Inspektion und Überwachung von Produktion, Lagerung, Transport und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Vereinfachtes Bewertungs- und Zulassungsverfahren
  • Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
  • Datenschutz – Datenaustausch
  • Gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  • Information der Nachbarn über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Weniger Tests an Wirbeltieren

Die Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und vom Rat geleistete Arbeit. Alle im ursprünglichen Vorschlag vorgesehenen Zielsetzungen sind in dem nach dem Mitentscheidungsverfahren erstellten Text erhalten geblieben.

Die neue Verordnung muss offiziell vom Rat angenommen werden und wird im weiteren Verlauf dieses Jahres in Kraft treten. Pünktlich zum Ende des Überprüfungsprogramms für bestehende Wirkstoffe wird die Kommission ihr Ziel erreicht haben, wirksamen Pflanzenschutz mit sicheren Produkten zu gewährleisten. (PD)
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