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13.01.2019 | 09:10 | Direktzahlungen Durchführungsverordnung 

Kein Pflanzenschutz für Miscanthus und Silphie auf Vorrangflächen

Berlin - Für die bereits seit vergangenem Jahr auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zugelassenen Kulturarten Miscanthus und Durchwachsene Silphie soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten werden.

Miscanthus Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Lediglich im ersten Jahr, in dem die beiden Arten angelegt werden, soll das Verbot nicht gelten. Das sieht die Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung vor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium vor Weihnachten dem Bundesrat zugeleitet hat.

Zudem soll mit der Neuregelung der Verordnung der Einsatz mineralischer Düngemittel auf Vorrangflächen mit Miscanthus und Durchwachsener Silphie untersagt werden. Organische Düngemittel sollen aber weiter zulässig sein. Die Bundesregierung folgt mit ihrem Verordnungsentwurf den Vorgaben des EU-Rechts. Die Verordnung soll rückwirkend am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Bundesratsausschuss wird sich voraussichtlich Mitte Januar mit der Vorlage befassen. Die Beschlussfassung im Plenum könnte Mitte Februar erfolgen.
AgE
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