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14.03.2009 | 07:11 | Lebensmittelsicherheit 

„Wir haben bei Pflanzenschutzmittelrückständen kein Problem“

Berlin - In Deutschland gebe es bei Pflanzenschutzmittelrückständen kein Problem.

Pflanzenschutzmittelrückstände
(c) proplanta
„Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte eingehalten wurden, sind die Lebensmittel sicher“, sagte Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des Bundesamtes für Verbraucher­schutz und Lebensmittelsicherheit, auf der Präsidiumssitzung des Deutschen Bauernverban­des (DBV) am 10. März 2009 in Berlin. Er wies auf den aktuellen Bericht seiner Behörde zu Pflanzenschutzmittelrückständen hin, wonach über 97 Prozent der aus Deutschland stam­menden Obst- und Gemüseproben unterhalb der Rückstandshöchstgehalte liegen und damit im Vergleich zu den anderen EU-Herkünften sowie aus Ländern außerhalb der EU die Spitzenposition einnehmen.

Jedoch hätten Verbraucher ein „gefühltes Risiko“ bei Pflanzen­schutzmittelrückständen entwickelt und würden daher sehr sensibel auf dieses Thema reagieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sei aber sehr daran interessiert, zur Versachlichung dieser Thematik durch eine zeitnahe Berichterstattung beizutragen und damit einer unbegründeten Panikmache Einhalt zu gebieten, sagte Tschiersky-Schöneburg.

Bezüglich des neuen Pflanzenschutzrechtes in der Europäischen Union stellte der BVL-Präsident heraus, dass die neue EU-Verordnung Verbesserungen sowohl bei der Wirkstoffprüfung, der Mittelprüfung als auch bei der Höchstmengenfestsetzung mit sich bringt. Das hohe Schutzniveau für die Verbraucher werde erhalten bei einer gleichzeitig besseren Harmonisierung mit zügigeren Entscheidungsverfahren.

Bezüglich des Wegfalls von Wirkstoffen unter dem neuen Recht geht das BVL derzeit noch davon aus, dass für 7 bis 8 Prozent der bisher in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe unter den neuen Ausschlusskriterien der Europäischen Union ein potenzielles Risiko bestünde. Insgesamt werde es aber zu einer besseren Verfügbarkeit durch das Zonenmodell, die gegenseitige Anerkennung und der Verbesserung des Datenschutzes kommen. Nach Einschätzung des BVL wird somit das neue Pflanzenschutzmittelrecht die Verbraucherangelegenheiten im engen Einklang mit den Anforderungen der Erzeuger bringen und die Situation insgesamt verbessern. (DBV)
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