Im Rahmen der
Bodennutzungshaupterhebung 2011 werden die Landwirte zur Ausbringung und Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern und Biogas-Gärresten im Jahr 2010 befragt. Wie der Rheinische Landwirtschaft-Verband dazu mitteilt, sei diese Erhebung durchaus im Interesse der Landwirtschaft.
Die Daten über die genutzte Ausbringungstechnik für flüssige Wirtschaftsdünger, die Ausbringungszeiträume und die Zeit der Einarbeitung sollen ein realistisches Bild über die Praxis in den Betrieben ergeben. Die Berichterstattung gegenüber der EU habe dagegen bisher auf Annahmen und Hochrechnungen mit stark veralteter Datenbasis beruht. Der RLV geht davon aus, dass die in den Betrieben angewendete fachliche Praxis geringere Emissionen zur Folge haben wird, als es die derzeit in der Statistik verwendeten Daten widerspiegeln. Daher sollte die Erhebung trotz des Aufwandes unterstützt werden.
Hintergrund der Erhebung ist nach RLV-Angaben die im Jahr 2000 verabschiedete europäische Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie), bei der eine Obergrenze für Ammoniak-Emissionen festgelegt wurde. Die für Deutschland festgelegte Obergrenze in Höhe von 550.000 t Ammoniak könnte nach aktuellen Prognosen verfehlt werden, weshalb von der
EU-Kommission die Einleitung eines Klageverfahrens angedroht werde.
Der Berufsstand habe vor Verabschiedung der NEC-Richtlinie das Zustandekommen der Emissionshöchstgrenzen in Frage gestellt, hebt der RLV hervor. Zusammen mit dem Deutsche
Bauernverband fordere man nach wie vor, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung der Emissionsdaten und die für die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Höchstgrenzen zu überprüfen. Anders als häufig dargestellt, hätten durch eine effizientere und emissionsmindernde Produktion seit 1990 die Ammoniak-Emissionen bereits um mehr als 23 % gesenkt werden können, weitere Verbesserungen seien abzusehen.
Der RLV bitten die ausgewählten Landwirte um Unterstützung der Befragung und um zeitnahe Rückgabe der Fragebögen an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Um die Belastung für die landwirtschaftlichen Betriebe möglichst gering zu halten, werde die Erhebung nicht bei allen Betrieben durchgeführt, sondern nur bei einer repräsentativen Auswahl.
Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes - wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik -umfassend gewährleistet. Alle Angaben würden streng vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form für statistische Zwecke ausgewertet. (rlv)