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06.10.2015 | 13:45 | Schädlingsbekämpfung 

Tierische Schädlinge: Wann ist die Bekämpfung sinnvoll?

Karlsruhe - Regional ist zu beobachten, dass der Befall mit tierischen Schädlingen in vielen Kulturen zunimmt. Die Durchführung von Behandlungsmaßnahmen ist aber nicht immer notwendig und in vielen Fällen weder ökologisch und ökonomisch sinnvoll.

Schädlingsbekämpfung
(c) proplanta
Zweifellos: Bei Überschreitung der Schadensschwelle sollte behandelt werden und zwar nicht zu früh und auch nicht erst dann, wenn es zu spät ist. Deshalb heute kulturspezifisch wichtige Hinweise ob und vor allem wann eine Behandlung sinnvoll ist:

Erdflöhe in Winterraps:
Das Auftreten von Erdflöhen ist landesweit bisher sehr verhalten. Die Durchführung einer insektiziden Behandlungsmaßnahme ist nur in Einzelfällen und bei sichtbarem Erdflohbefall (Lochfraß) notwendig.

Amtliche Richtwerte für die Entscheidung für oder gegen die Maßnahme sind:
  • wenn nach dem Auflaufen 10% der Blattfläche zerstört sind, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden sinnvoll
  • wenn ab dem 4-Blattstadium in der Gelbschale in 3 Wochen 50 Rapserdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden ebenfalls ratsam
  • bei 50 bis 70 Käfern sollte bei warmer Witterung, bei über 70 Käfern sollte grundsätzlich behandelt werden

Wenn ab dem 4- bis zum 6-Blattstadium weniger als 50 Käfer pro Gelbschale in drei Wochen gefangen werden, ist keine Bekämpfung erforderlich!

Blattläuse als Virusüberträger in Wintergerste: Relativ warme Temperaturen und früh gesäte Wintergerste sind die Hauptgründe dafür, dass Blattläuse in die Bestände einfliegen. Wird es nach dem Auflaufen der Gerste nochmals 15-20°C warm nimmt die Gefahr einer Gelbverzwergungsvirus-Übertragung durch Blattläuse deutlich zu. Aber selbst dann muss ein Besatz nicht überall im Land stattfinden. Dabei kommt es u.a. auf das Nahrungsangebot in der Umgebung der Flächen an. In jedem Fall gilt es vor der Behandlung Flächen entsprechend zu kontrollieren. Erst wenn akuter Befall vorliegt muss eine Überfahrt mit einem Insektizid ins Auge gefasst werden. Doch vor dieser Entscheidung sollte die amtliche Beratung angefordert und der entsprechende Warndienst beachtet werden. Denn obligatorisch durchgeführte Behandlungen sind nicht notwendig und gefährden mittelfristig die Wirkung der Mittel.

Feldmäuse auf Ackerland:
In Baden-Württemberg besteht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die Möglichkeit die Möglichkeit Giftweizen in verdeckter Ausbringung, also mit einer Legeflinte, gezielt gegen Feldmäuse einzusetzen. Eine flächige Anwendung im Streuverfahren eines Köders ist jedoch nicht erlaubt!

Grundsätzlich sollte vor einer Behandlung eine umfangreiche Befallskontrolle durchgeführt werden. Die amtliche Schadensschwelle liegt im Grünland im September/Oktober bei 20 bis 30 und auf Ackerflächen im Februar/März bei 5 bis 10 belaufenen Löchern pro 100 qm. Die Schwellenwerte sind sehr unterschiedlich, deshalb ist es wichtig den Besatz für sich selbst zu dokumentieren. Nur dann bekommt man einen guten Überblick über die jeweils aktuelle Situation.

Bevorzugt sind bei der Feldmausbekämpfung jedoch folgende vorbeugende Maßnahmen durchzuführen:

  • Aufstellen von Sitzkrücken zur Fangbegünstigung für Greifvögel
  • Bodenbearbeitung befallener Flächen
  • Mulchen von Ackerrandstreifen und Gräben

Erst wenn diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen um die Besatzdichten unterhalb der Schadensschwellen zu halten, kann eine gezielte Mausbekämpfung mit Rodentiziden notwendig werden. Für diesen Fall muss beachtet werden, dass keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben! Die entsprechenden Präparate auf sind Seite 17 im „Merkblatt Pflanzenproduktion 2015“ aufgelistet.

Schnecken:
Eine gezielte Bekämpfung von Schnecken mit Molluskiziden kann notwendig werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Auch hier gilt es Flächenkontrollen durchzuführen. Die Ermittlung des Schadenpotentials erfolgt durch Auslegen von Schneckenfolien, feuchten Säcken u.ä. Materialien unter denen sich Schnecken tagsüber verkriechen. Diese Maßnahme sollte an mehreren Stellen auf dem Feld erfolgen. Als Schwellenwert für Winterraps kann innerhalb des Gefährdungszeitraumes im Herbst 1 Schnecke je Kontrollstelle angesetzt werden.

Wichtige vorbeugende Maßnahmen sind:

  • Die frühzeitige Bearbeitung der Böden damit sie rasch abtrocknen können.
  • Rechtzeitiges Abmähen und Einarbeiten der Zwischenfrucht.
  • Rückverfestigung des Saatbettes vor der Saat und/oder das Walzen nach der Saat.

Hinweis: Wirksame Präparate und spezielle Hinweise zu den jeweiligen Indikationen können dem „Merkblatt Pflanzenproduktion 2015“ entnommen werden. Bei allen Produkten müssen sowohl die Abstandsauflagen als auch die entsprechenden Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachtet werden!

(Wichtige Informationen des LTZ  Augustenberg und aus dem Kreis Schwäbisch Hall vom  06.10.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg

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