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07.03.2016 | 13:00 | PSM-Update 

Pflanzenschutzmittel: Zulassungserweiterungen und -verlängerungen

Karlsruhe - Das Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.

Pflanzenschutzmittel Verlängerungen März 2016
(c) proplanta
Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat Wirkstoff Zulassung verlängert bis
Butisan, Rapsan 500 SC Metazachlor 31.05.2016
Nimbus SC Clomazone+Metazachlor 31.05.2016
Aurora, Oratio 40 WG Carfentrazone 31.07.2016
Shark Carfentrazone 31.07.2016
Dithane NeoTec u.a. Mancozeb 30.11.2016
Gro-Stop Basis u.a. Chlorpropham 30.11.2016
Gro-Stop 1 % DP u.a. Chlorpropham 30.11.2016
Gro-Stop Fog u.a. Chlorpropham 30.11.2016
Betasana SC, Betosip SC Phenmedipham 31.01.2017


Zulassungserweiterung

Die Zulassung von Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) wurde nach Art. 51 erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen Roter Brenner in Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis vor der Blüte, wie folgt gespritzt oder gesprüht werden: Basisaufwand: 2,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha; BBCH 61: 5 Liter/ha in 400 bis 800 Liter Wasser/ha.

Anwendungshinweise: In dieser Anwendung sind maximal 3, für die Kultur bzw. je Jahr maximal 7 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen möglich. Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Anbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand von 12 Liter/ha nicht überschritten wird. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 15m, 75% - 10m, 90% - 5m.
(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 07.03.2016)

LTZ Augustenberg
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