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08.03.2016 | 16:05 | Anwendungsverbot 

Widerruf der Anwendung in Kartoffeln in Verbindung mit einem Legeverbot!

Karlsruhe - Der Zulassungsinhaber Sumitomo Chemical hat das Vertriebsunternehmen Spiess-Urania darüber informiert, dass firmenintern entschieden wurde, die Anwendung von Tolclophos-methyl-haltigen Produkten in Kartoffeln ab sofort zu stoppen.

Risolex flüssig
(c) proplanta
Die Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH hat daraufhin in einem Schreiben darüber informiert, dass ab sofort für das Produkt Risolex flüssig in Kartoffeln ein Anwendungsverbot besteht.

Davon ebenfalls betroffen sind die nachfolgenden Tolclophos-methyl-haltigen Präparate der Firma Spiess-Urania:

  • Risolex flüssig
  • Risolex-Cuprozin progress Pack
  • Risolex-D Pack  

Achtung: Bereits mit Risolex flüssig behandelte Kartoffel dürfen nicht mehr ausgepflanzt werden! Der Grund dafür ist, dass mit der EU-Verordnung Nr. 2016/156 vom 18. Januar 2016 die Rückstandshöchstgehaltsmenge (MRL) von Tolclophos-methyl-haltigen Präparaten in Kartoffeln von 0,2ppm auf 0,01ppm abgesenkt wurde. Bislang ist der Registrierungsinhaber davon ausgegangen, dass der MRL von der EU Kommission pünktlich zur Saison wieder auf den alten Wert 0,2ppm zurückgesetzt wird. Nach den neuesten Entwicklungen muss der Registrierungsinhaber nun aber davon abrücken und sieht sich deshalb dazu gezwungen das sofortige Anwendungsverbot zu erlassen.

Hinweis: Die Anwendung von Risolex flüssig in Zierpflanzen bleibt davon unberührt.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.03.2016)

LTZ Augustenberg
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