Eines aber ist klar: Unter den momentanen Witterungsbedingungen wird es mit größter Sicherheit notwendig sein schon im Herbst etwas für die Stand- und Winterfestigkeit des Raps zu tun. Wann der richtige Zeitpunkt ist diese Maßnahme durchzuführen muss individuell entschieden werden.
Wenn keine Pilzkrankheiten auftreten, kann zur Verminderung von Auswinterungsschäden in Beständen, die jetzt das 4- bis 6-Blattstadium erreichen, die Aufwandmenge der Fungizide und Wachstumsregler der Entwicklung des Rapses angepasst werden. Bei langsamer Entwicklung können die Aufwandmengen um 30 bis 50% verringert werden.
Dabei sollte aber bedacht werden, dass sich im Falle der Reduzierung die entsprechende Wirkungsdauer des eingesetzten Mittels verkürzt. Um das zu verhindern ist es vielleicht eine Überlegung wert, die Behandlung stattdessen noch etwas zu schieben. Weitere Auskünfte darüber und zum Einsatz von reduzierten Aufwandmengen geben die regional ansässigen Pflanzenproduktionsberater.
In bisher unbehandelten, wüchsigen Beständen, die schon 6 oder mehr Blätter haben, ist der Einsatz der jeweils mittelspezifischen, vollen Aufwandmenge erforderlich.
Bei früh gesäten Beständen, die bereits im September schon einmal behandelt wurden, muss jetzt geprüft werden, ob eine Nachbehandlung erforderlich ist. Hier kann u.U. mit reduzierten Mengen gearbeitet werden.
Quelle: LTZ Augustenberg
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06.10.2014)
>
Wachstumsregler Raps> Weitere Informationen finden Sie im
Pflanzenbauberater