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09.08.2018 | 14:03 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Was bei der Herbstdüngung zu beachten ist

Karlsruhe - Der Fachberater A. Schweyer vom Landwirtschaftsamt Ilshofen erinnert, dass das neue Merkblatt zur "N-Düngung auf Ackerland im Herbst" ab sofort unter "www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LTZ,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung" abrufbar ist.

Herbstdüngung
(c) proplanta
Hier eine kurze, übersichtliche Zusammenfassung des Ilshofener Düngungsexperten:

Grundsätzlich gelten die in beiliegender Abbildung aufgezeigten Verbotszeiträume für Gülle, Gärsubstrat, Festmist von Geflügel u. Hasen, Hühnerkot und N-haltigem Mineraldünger.

Nur wenn der im Boden vorhandene Stickstoff nicht ausreicht, darf zu den in der Tabelle beschriebenen Bedingungen bis zu 30 kg/ha Gesamtammonium-N oder 60 kg/ha Gesamt-N gedüngt werden, je nachdem, welcher Grenzwert zuerst eintritt.

Festmist von Geflügel, Gülle, Gärsubstrat und Hühnerkot muss bei Ausbringung auf unbestelltem Ackerland spätestens nach 4 Stunden ab Beginn der Ausbringung eingearbeitet sein.

Zu Zwischenfruchtmischungen mit mehr als 60% Leguminosenanteil in der Mischung darf nicht mit N-haltigen Düngern gedüngt werden.

Nur Festmist aus Rinder-, Schweine-, Schafe u. Pferdebeständen ist aus der obigen Tabelle ausgenommen. Dieser Mist unterliegt lediglich einer Sperrfrist von einschließlich 15.12. bis 15.1.

Als vereinfachte Düngebedarfsberechnung zur Düngung im Herbst gilt beiliegende  Tabelle. Diese sollte für eine eventuelle Kontrolle aufbewahrt werden.

(Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 08.08.2018)
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Information zur Herbstdüngung
LTZ Augustenberg
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