Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in diesem Zusammenhang gestern nach Artikel 53 für
PMV-01 mit dem Wirkstoff Pepinomosaikvirus, Stamm CH2, Isolat 1906 eine zeitlich begrenzte Zulassung für Notfallsituationen im
Pflanzenschutz ausgesprochen und folgende Fakten übermittelt:
- Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in der genannten Indikation beschränkt.
- Bei der Zulassung wird das Anwendungsgebiet Pepinomosaikvirus (PepMV) in Tomaten im Gewächshaus festgesetzt.
- Die Zulassung wird für die Zeit vom 03. Oktober bis zum 30. Januar 2017 für 120 Tage erteilt.
- Als möglicher Anwendungszeitraum wurde für den gesamten Vegetationsbereich der Tomaten „nach der Pflanzung bis vor der Blüte“ festgesetzt.
- Die Spritzanwendung darf in der Kultur maximal einmal durchgeführt werden.
- Die Behandlungen können mit den Aufwandmengen 4,0 bis 8,0 l/ha in 160 bis 300 Liter durchgeführt werden.
- Die Wartezeit wurde mit „F“ festgelegt. Damit ist sie durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen der Anwendung und der Nutzung des Erntegutes verbleibt. Eine Festsetzung in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Die zugelassene Menge wird bundesweit auf 400 Liter begrenzt.
Hinweis: Sämtliche Anwendungsbestimmungen sind zu beachten!
Jena -
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.08.2016)