Das Mittel ist wieder in den folgenden Anwendungsgebieten ausgewiesen:
- gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel
- gegen Maiszünsler in Mais und Zuckermais
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen in Blumenkohle und Kopfkohl (Rot-, Weiß- Spitz- und Wirsingkohl)
- gegen Apfel- und Schalenwickler in Kernobst
- gegen Traubenwickler in Weinrebe (Kelter- und Tafeltraube)
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16.02.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
Übersicht der Zulassungsverlängerungen von Pflanzenschutzmitteln 2015