Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

18.08.2014 | 08:30 | Aktueller Rat Thüringen 

Hinweise zur organischen Düngung nach der Ernte

Jena - Eine Reihe von Winterungen wie Winterraps oder Wintergerste sowie Zwischenfrüchte weisen einen N-Bedarf im Herbst auf. Vor der Aussaat der Winterungen gilt es, diesen durch den gezielten Einsatz von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern abzudecken.

Düngergabe 2014
(c) proplanta
Im Herbst 2014 sind beim Einsatz der organischen Dünger noch die Vorgaben der Düngeverordnung von 2007 zu beachten.

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssige organische bzw. organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbaren Stickstoff (> 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse, davon mindestens 10 % löslich) dürfen nach der Ernte der Hauptfrucht nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten oder als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh aufgebracht werden. Bei auf dem Feld verbliebenem Maisstroh ist ohne folgende Winterung keine Aufbringung der genannten Dünger zulässig.

Die Aufwandmengen sind auf die Höhe des N-Bedarfs im Herbst, jedoch auf maximal 80 kg Gesamt-N bzw. 40 kg Ammonium-N je ha begrenzt. Gärrückstände aus Biogasanlagen erreichen auf Grund ihrer hohen Ammoniumgehalte die zulässige Obergrenze früher als zum Beispiel Rindergülle.

Richtwerte für den maximalen N-Düngebedarf im Herbst sind auf Flächen ohne langfristig regelmäßige organische Düngung 60 bis 80 kg N/ha zu Winterraps, 30 bis 40 kg N/ha zu Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale, bis 30 kg N/ha zu Winterweizen (nur nach Getreidevorfrucht, keine Spätsaaten) sowie bis 80 kg N/ha zu Zwischenfrüchten mit Aussaatterminen bis 15.9.

Die jeweils niedrigeren N-Gaben der Spanne gelten bei Abfuhr der Erntereste der Vorfrucht, die höheren Werte bei Verbleib der Erntereste. Nach Mais, Raps, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Kartoffeln liegt in der Regel kein N-Düngebedarf im Herbst für die Folgefrucht vor.

Einarbeitungsgebot auf unbestelltem Ackerland



Zur Minimierung der gasförmigen Ammoniakverluste sind die genannten Düngemittel unverzüglich einzuarbeiten. Zum Erfüllen dieser Anforderung kommen die direkte Einarbeitung mittels Injektionstechnik oder Kombinationsgerät sowie die getrennte Aufbringung und Einarbeitung in Betracht.

Die Einarbeitung muss schnellstmöglich, spätestens jedoch vier Stunden nach Beginn der Aufbringung abgeschlossen sein. Bei emissions- und damit verlustträchtiger Witterung sind kürzere Einarbeitungszeiten erforderlich. Es ist dafür zu sorgen, dass es zu einer ausreichenden Einarbeitung in den Ackerboden kommt. Verstöße gegen die genannten Regelungen können Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit Bußgeld geahndet werden.

Ausbringung auf stark hanggeneigten Ackerflächen



Auf Ackerflächen mit einem Gefälle von mehr 10 Prozent zum Gewässer dürfen Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat innerhalb eines Abstandes von drei Metern zur Böschungsoberkante nicht und innerhalb des Bereichs zwischen drei und zehn Metern Entfernung zur Böschungsoberkante nur direkt in den Boden eingebracht werden. Ab einem Abstand von 10 Meter zur Gewässeroberkante ist innerhalb von drei Stunden einzuarbeiten bzw. Injektionstechnik einzusetzen.

Quelle: Dr. Wilfried Zorn / TLL

> Weitere Informationen finden Sie im Pflanzenbauberater
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Mais - Aussaat nur in warmen Boden!

 Tipps zur Unkrautbekämpfung in Zuckerrüben

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Winterraps erteilt

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Pflanzkartoffeln erteilt

 Zuckerrüben: Tipps zur Unkrautbekämpfung

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet