Ermittlungen wegen Verdachts auf Tierquälerei in Schlachthof
Osnabrück - Wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück.
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Die Kreisverwaltung habe ein großes Interesse daran, Tierschutzverstöße aufzudecken, zu ahnden und die vorgefundenen Mängel abzustellen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Dem Betrieb in Bad Iburg sei die Schlachtung untersagt worden. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover erfuhr nach eigenen Angaben am Montag von einem Mitglied des Tierschutzvereins «SOKO Tierschutz» von den Vorwürfen. Der Sachverhalt sei aufgrund der detaillierten Schilderungen noch am selben Abend an die Polizei weitergeleitet worden. Am Dienstagmorgen habe die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg die Ermittlungen übernommen, erklärte das Ministerium.
Wollten wir alle " verkommenen Kreaturen", die Tiere misshandeln an den Pranger stellen, wäre die Oberfläche der Erdkugel unzureichend.
Wir könnten anfangen, mit all den Tierhaltern, die ihren Kälbern rechtsmssbräuchlich routinemäßig die Hornknospen ausbrennen,
rechtsmssbräuchlich routinemäßig den Ferkeln die Schwänze kupieren und die Eckzähne abschleifen,
rechtsmssbräuchlich routinemäßig den Lämmern die Schwänze kupieren
tierschutzwidrig Kühe lebenslang ganzjährig in Anbindeställe einsperren.
maximilian schrieb am 14.11.2018 18:47 Uhr
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Ein an den PRangerstellen ist unverhältnismäßig. Das Strafmaß liegt bei Verstößen gegen § 17 TierSchG bei bis zu drei Jahren Haft.
franzvonassisi. schrieb am 17.10.2018 16:10 Uhr
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Die Gesichter der Täter, der Mitschuldigen und Duldenden sollten veröffentlicht werden. Der äussere Druck muss steigen! Die Strafen so hoch sein, dass es keiner dieser verkommenen Kreaturen es erneut wagt, einem Tier ein derartiges Leid zuzufügen.