Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies ihre Klage ab, die sich gegen eine vom Landkreis erteilte Genehmigung für den Bau einer Tierhaltungsanlage gewendet hatte. Die Kläger hatten nach Gerichtsangaben vom Mittwoch das Verfahren als fehlerhaft gerügt. Sie befürchteten mehr Lärm, Verkehr sowie mehr Gerüche und Staub.
Unter anderem habe es keine
Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben. Diese Prüfung sei jedoch nicht notwendig gewesen, befand das Gericht. Zudem würden die Grenzwerte für Gerüche an den Grundstücken der Kläger nicht überschritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.