Künftig können im bevölkerungsreichsten Bundesland auch bestimmte, für die Landwirtschaft wenig ertragreiche Flächen für die Errichtung von Solaranlagen genutzt werden, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Hier bestehe in NRW noch Nachholbedarf, sagte die Düsseldorfer Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).
Die Landesregierung nutzt dazu eine Öffnungsklausel im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die es den Bundesländern ermöglicht, die Fördermöglichkeiten für
Photovoltaik in so genannten «benachteiligten Gebieten» zu erweitern. Hochwertige Ackerböden bleiben dagegen mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit
Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten. Und auch Schutzgebiete zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten bleiben ausgeschlossen.
In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von
Solarenergie können nach Angaben der Landesregierung pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen gut 136.000 Hektar
Ackerland und 175.000 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,5 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.