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29.03.2024 | 05:28 | Solarenergie 

Weniger bürokratische Hürden für Balkonkraftwerke

Bonn - Die Registrierung eines Balkonkraftwerks wird ab dem 1. April deutlich unkomplizierter. Von Ostermontag an vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR), wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Balkonkraftwerk
Viele Mieter können mit einem Balkonkraftwerk eigenen Strom erzeugen. Doch bürokratische Hürden hielten viele Interessierte bislang davon ab, Solarpaneele auf ihrem Balkon zu installieren. (c) danielschoenen - fotolia.com
Auch die Nutzerführung im System werde modernisiert. Künftig müssten die Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Vorher seien es rund 20 Angaben gewesen. «Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung», betonte Müller. Die Menschen sollten so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. «Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden», betonte Müller.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden im vergangenen Jahr 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. «Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist», erklärte Müller. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.
dpa
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