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20.12.2018 | 14:08 | Anlandegebot 

Ausnahme für Krabbenfischer: Beifang darf zurück ins Meer

Hannover - Die norddeutschen Krabbenfischer dürfen weiterhin ihren Beifang zurück ins Meer werfen und müssen ihn nicht an Land bringen.

Krabbenfischerei
(c) proplanta
Der Ministerrat der EU habe dieser Ausnahmeregelung zugestimmt, teilte das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung am Dienstag mit. Damit bleiben die Krabbenfischer zunächst drei Jahre von der Pflicht zur Anlandung quotierter Fischarten befreit. Das nächste Ziel müsse sein, die Ausnahmegenehmigung dauerhaft zu verankern, sagte Europaministerin Birgit Honé.

Die Krabbenfischer hatten gemeinsam mit der Landesregierung für die Ausnahmeregelung gekämpft, da sie das Anlandegebot für existenzbedrohend halten. Die Fischer behaupten, dass ihre Fangmethoden wenig Beifang produzierten und geschützte Fischarten schonten. Zahlen und Daten über die Fänge sollen in den kommenden Jahren den Sonderstatus der Krabbenfischerei belegen und das Anlandegebot langfristig verhindern.
dpa
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