Die Belange der Imkerei müssten beim beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden - zum Beispiel durch Abstandsregelungen, hieß es in einem am Samstag schriftlich verbreiteten Grußwort von
Backhaus zu einer Veranstaltung des Landesverbandes der Imker in Todendorf.
Backhaus wies darauf hin, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Honig von Anfang September, weitreichende Folgen für die Imker habe. «Mit dem Urteil unterliegt Honig mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen der Zulassungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel.»
Positiv sei, dass nach jahrelangem Rechtsstreit endlich Klarheit für die Imker, aber auch für Behörden, den Handel und die Verarbeitung geschaffen wurde, meinte der SPD-Politiker. Allerdings könnten die Probleme, insbesondere für den Handel, die sich aus den nicht vorhandenen Kennzeichnungsregeln ergeben, nicht ausgeblendet werden. Ein funktionierender Honigmarkt in der EU könne nur aufrechterhalten werden, wenn der europäische Gesetzgeber rasch tätig werde, erklärte Backhaus. Mecklenburg-Vorpommern habe neben anderen Ländern die Bundesregierung zu einer kurzfristigen Klärung bei der Europäischen Kommission aufgefordert. (dpa/mv)