Das Verwaltungsgericht Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag des Bauern gegen eine entsprechende Verfügung der örtlichen Behörden ab. Eine Sprecherin des Kreises teilte mit, dass die Impfung nun gegen den Willen des Landwirtes durchgeführt werde. Die anzeigepflichtige
Tierseuche kann nicht auf den Menschen übertragen werden. An der Grenze zu den Niederlanden waren im vergangenen Jahr gehäuft Fälle der Krankheit aufgetreten. (dpa/lnw)