Aus Sicht der Richter wäre vor der Genehmigung zweier Anlagen bei Zollchow eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig gewesen. Damit hat eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz im Eilverfahren Erfolg.
Zwar wird in den jeweiligen Betrieben nicht die Zahl von 60.000 oder mehr Plätzen erreicht, wonach eine UVP und eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sind. Das Gericht sah jedoch durch die örtliche Nähe der Anlagen einen Zusammenhang. In so einem Fall bestehe auch die Pflicht zu einer Prüfung, hieß es.
Die Grünen-Fraktion im brandenburgischen Landtag forderte die Landesregierung auf, ihre «investorenfreundliche Genehmigungspraxis» zu ändern. «Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam ist ein deutlicher Warnschuss an die Brandenburger Landesregierung von ihrem Kurs des kritiklosen Durchwinkens von Massentierhaltungsanlagen abzurücken», meinte der Fraktionsvorsitzende Axel Vogel.
Das
Agrarministerium widersprach der Darstellung. «Der Betrieb ist kein Beispiel für eine Massentierhaltung», betonte ein Sprecher. Es handele sich vielmehr um den Betrieb einer Existenzgründerin, die zurück in ihre Heimat gekommen sei. Das Ministerium will den Beschluss prüfen und dann entscheiden, wie es vorgeht. (dpa/bb)