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11.09.2010 | 02:45 | Tierseuche  

Hessisches Agrarministerium: Pferd im Landkreis Fulda an ansteckender Blutarmut erkrankt

Wiesbaden - Ein weiteres Pferd ist an der ansteckenden Blutarmut erkrankt, wie das Hessische Umweltministerium am Freitag mitteilte.

Hessisches Agrarministerium: Pferd im Landkreis Fulda an ansteckender Blutarmut erkrankt
Dies habe eine Untersuchung des Hessischen Landeslabors ergeben, wie das Umweltministerium erklärte. Das Tier stamme aus einem Stall mit 10 Pferden aus dem Landkreis Fulda. Es komme ebenfalls aus Rumänien. Wegen illegaler Einfuhr habe die Staatsanwaltschaften in Fulda Ermittlungen aufgenommen. Es handelt sich hierbei um das fünfte Pferd in Hessen, bei dem diese anzeigepflichtige Pferdeseuche festgestellt wurde. Nach Mitteilung des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor in Gießen wurden dort bisher 320 hessenweit eingesandte Pferdeblutproben untersucht.

Nach derzeitigem Stand wurden 74 Pferde aus Rumänien nach Hessen verbracht, davon 18 in andere Bundesländer weiterverkauft. Somit stehen 56 Tiere davon in Hessen. 38 wurden mit einem negativen, 5 mit einem positiven Ergebnis untersucht. Der Rest der 13 Pferde befinden sich noch in Abklärung. Die ansteckende Blutarmut ist eine Viruserkrankung von Pferden und anderen Einhufern, die sich als chronische Krankheit mit Fieberschüben manifestiert und nach unterschiedlich langem Verlauf tödlich endet. Erkrankte Tiere scheiden das Virus mit allen Körpersekreten- und exkreten aus.

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten, eher selten durch direkten Kontakt zwischen den Tieren (Einhufern wie Pferde, Esel, Maultiere und Zebras). Menschen sind nicht gefährdet. Die Inkubationszeit kann bis zu 90 Tagen betragen. Betroffene Tiere müssen eingeschläfert werden, da eine Therapie oder eine Impfung nicht möglich ist. Die Krankheit tritt überwiegend in Nord- und Südamerika, Afrika, Asien Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In nord- und mitteleuropäischen Ländern kommt die Krankheit nur sporadisch vor. Die ansteckende Blutarmut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Tiere mit unklarer Symptomatik sollten sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht muss das Veterinäramt informiert werden. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass noch weitere, derzeit noch nicht bekannte Pferde illegal von Rumänien nach Deutschland verbracht worden sind. Auf Initiative Hessens hat die Bundesregierung Rumänien zur Aufklärung des Sachverhaltes und zu verstärkten Kontrollen des Tierverkehrs aufgefordert. (Pd)
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