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17.03.2013 | 15:53 | Siliermittel-Test 

Orientierungshilfe für Siliermittelkauf

Frankfurt a.M. - Vielfältige Einsatzbedingungen und daraus resultierend unterschiedliche Anforderungen, gepaart mit einem großen Produktsortiment, machen dem Anwender eine Kaufentscheidung von Siliermitteln schwer.

Orientierungshilfe Siliermittel
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(c) DLG
Mit dem zunehmenden Einsatz von Siliermitteln stieg in der Vergangenheit auch die Nachfrage der Landwirte und Futterkonservierungsberater nach einer Orientierungshilfe, die auf neutralen Prüfergebnissen beruht.

Ende der 1980er-Jahre entwickelte die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) daher gemeinsam mit den Futterkonservierungsexperten aus der Wissenschaft, Beratung, praktischer Landwirtschaft und Wirtschaft das DLG-Gütezeichen für Siliermittel. Mit dem DLG-Gütezeichen werden nur Siliermittel ausgezeichnet, die ihre Wirksamkeit unter definierten Laborbedingungen nachgewiesen haben. In Abhängigkeit von den der Bewertung zugrunde liegenden Versuchsbedingungen ist die Auszeichnung auf unterschiedliche Wirkungsrichtungen und Anwendungsbereiche eingegrenzt.


Einteilung nach Wirkungsrichtungen und Anwendungsbereichen

Es ist leicht nachvollziehbar, dass Siliermittel mit unterschiedlicher Zusammensetzung auch verschiedene Einsatzbereiche haben, in denen sie zuverlässig wirken. Bei der Auszeichnung mit dem DLG-Gütezeichen werden die Siliermittel daher nach ihrem Wirkungspotenzial und ihrer Zweckbestimmung in verschiedene Wirkungsrichtungen (WR) eingeteilt:

• WR 1: Verbesserung des Gärverlaufs

• WR 2: Verbesserung der aeroben Stabilität

• WR 3: Reduzierung des Gärsaftanfalls

• WR 4a: Verbesserung des Futteraufnahmewertes der Silage

• WR 4b: Verbesserung der Verdaulichkeit der Silage

• WR 4c: Verbesserung des Fleischerzeugungswertes bzw. des Milcherzeugungswertes der Silage

• WR 5: Zusätzliche Wirkungen (z. B. WR 5a: Verhinderung der Vermehrung von Clostridien)


Neben der Zweckbestimmung erfolgt eine weitere Einteilung der Siliermittel, je nach Vergärbarkeit des Futters in verschiedene Anwendungsbereiche (AWB). Die Vergärbarkeit wird dabei über den Vergärbarkeitskoeffizienten (VK) beschrieben:

• AWB a: schwer silierbares Futter (VK < 35);

• AWB b: mittelschwer bis leicht silierbares Futter im unteren Trockenmassebereich (VK ≥ 35 und TM ≤ 35 %);

• AWB c: mittelschwer bis leicht silierbares Futter im oberen Trockenmassebereich (VK ≥ 35 und TM > 35 % bis 50 %);

• AWB d: Silagen aus Körnern (z.B. CCM, LKS, Feuchtgetreide);

• AWB e: spezielle Futterarten, die besondere Wirkungen des Siliermittels erfordern.

Mit dieser Kategorisierung in Wirkungsrichtung und Anwendungsbereiche wird den Anwendern und Beratern eine wesentliche Hilfe bei der Wahl eines geeigneten Produkts an die Hand gegeben.

Die Richtlinien der DLG schreiben zudem vor, dass Siliermittel, die das Gütezeichen führen, mit der prämierten Kategorie gekennzeichnet sein müssen. Mit der Verordnung (EG) 1831/2003 über Zusatzstoffe in der Tierernährung ist in Europa ein einheitlicher Rechtsrahmen auch für Silierzusatzstoffe geschaffen worden. Alle Silierzusatzstoffe müssen entweder für jeden enthaltenen Einzelwirkstoff oder als Zubereitung (Siliermittel) eine europäische Zulassung besitzen.


Strenge Kriterien beim DLG-Gütezeichen

Die Teilnahme am DLG-Gütezeichen für Siliermittel ist hingegen keine rechtsverbindliche, sondern eine freiwillige Entscheidung der Anbieter. Die Mittel werden zusätzlich einer strengen DLG-Qualitätsprüfung unterzogen. Im DLG-Gütezeichen werden nur fertig konfektionierte Siliermittel geprüft, wie sie auch am Markt angeboten werden. Voraussetzung für die Verleihung des DLG-Gütezeichens ist, dass die Siliermittel bei vorschriftsmäßiger Anwendung:

• die Anforderungen aus der europäischen Verordnung erfüllen,

• ihre Wirksamkeit in den beantragten Kategorien unter Versuchsbedingungen nachgewiesen haben,

• die Gesundheit der Tiere sowie die tierischen Produkte nicht nachteilig beeinflusst sind,

• im Gebrauch unschädlich sind,

• keine Zusatzstoffe enthalten, die die Beurteilung des Gärfutters täuschend erschweren und

• keine Stoffe enthalten, die schwer abbaubar und umweltgefährdend sind.

In den Wirkungsrichtungen 1 bis 3 werden die Siliermittel für jede beantragte Kategorie jeweils in mindestens fünf Einzelversuchen mit unterschiedlichem Siliergut und in dreifacher Wiederholung gegen eine unbehandelte Kontrollsilage getestet. Die Versuche finden im Labormaßstab statt, um störende Umwelt- und Management-Einflüsse auszuschließen.

Um das DLG-Gütezeichen in der Wirkungsrichtung 4 zu beantragen, muss das Siliermittel bereits eine Anerkennung in der Wirkungsrichtung 1 oder 2 besitzen. Die Wirksamkeit in Kategorie 4 ist dann zusätzlich durch jeweils mindestens drei unabhängige Fütterungsversuche nachzuweisen.

Die DLG führt selbst keine Siliermitteltests durch. Sie arbeitet hier ausschließlich mit anerkannten, unabhängigen Versuchsanstalten im In- und Ausland zusammen (zum Beispiel die Versuchsanstalten des Bundesarbeitskreises für Futterkonservierung). Alle Versuche sind aber nach vorgegebenen Regeln durchzuführen, die in den DLG-Prüfrichtlinien für Siliermittel beschrieben sind.

Die vom Antragsteller eingereichten Versuchsergebnisse werden von einer DLG-Kommission begutachtet und unter Einbeziehung darüber hinaus vorliegender Erfahrungen aus anderen Versuchen und Praxisbeobachtungen bewertet. Die DLG-Kommission spricht anschließend eine Empfehlung an die DLG-Zertifizierungsstelle aus, die dann letztendlich über die Vergabe des Gütezeichens entscheidet. Bei positivem Ausgang erhält der Antragsteller eine Verleihungsurkunde und das Produkt wird in die Liste der DLG-geprüften Siliermittel aufgenommen.


Regelmäßige Nachuntersuchungen

Mit der Beantragung des DLG-Gütezeichens erklärt sich der Siliermittelhersteller bereit, an regelmäßigen Nachuntersuchungen teilzunehmen. Bei positivem Ausgang der Verleihungsprüfung mündet das DLG-Zertifizierungsverfahren direkt in eine kontinuierliche Qualitätsüberwachung.

Die Überwachung erstreckt sich auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen, insbesondere auf die Zusammensetzung des Siliermittels. Mindestens einmal im Jahr nimmt die DLG dazu Proben von den Gütezeichenprodukten beim Hersteller oder im Handel und untersucht diese auf Konstanz der Zusammensetzung. Bei Bakterienpräparaten werden zusätzlich die Lebendkeimzahlen (KBE/g Produkt) bzw. die Aktivität geprüft. Darüber hinaus werden alle biologischen Siliermittel auch auf ihre Osmotoleranz getestet

Bedingungen, wie sie beim Osmotoleranz-Test simuliert werden, treten vor allem bei der Silierung von Futter im oberen TM-Bereich (TM ≥ 35 %) auf. Dort besteht bei wenig osmotoleranten Bakterienprodukten das Risiko von unzureichenden Wirksamkeiten. An biologischen Produkten wird im Rahmen der Überwachungsprüfungen auch die Wasseraktivität (aw-Wert) bestimmt, die einen Hinweis auf die Lagerstabilität gibt. Alle biologischen Siliermittel mit Anerkennung in der Wirkungsrichtung 1 werden einem Kurztest (Rostocker-Fermentations-Test) unterzogen, der ebenfalls Hinweise auf die Wirksamkeiten der Produkte liefert. Stichprobenartig oder im Bedarfsfall werden auch Nachprüfungen der Wirksamkeiten im Laborsiloversuch veranlasst.

Bei Verdacht auf Qualitätsmängel wird die Beprobungs- und Untersuchungsfrequenz erhöht und bei Abweichungen von den Anforderungen hinsichtlich Konstanz der Zusammensetzung und/oder Wirksamkeit werden von der DLG Sanktionen an den Hersteller verfügt. Dadurch können bei den DLG-gütegesicherten Siliermitteln eine hervorragende Qualität und ein hohes Maß an Produktsicherheit erreicht werden.

Weitere Informationen zu DLG-getesteten Siliermitteln sind bei der DLG erhältlich. An-sprechpartner ist Dr. Ulrich Rubenschuh, Tel. 069/24788-620 oder E-Mail: u.rubenschuh@dlg.org. (dlg)

Siliermittel 2013 (PDF)

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