Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
23.04.2016 | 14:19 | Tierschutzklage 

Tierschutzverein darf Veterinäramts-Akten nicht einsehen

Münster - Ein Tierschutzverein hat kein Recht darauf, über laufende Untersuchungen des Veterinäramts informiert zu werden oder gar die Akten einzusehen.

Tierschutz-Verstöße im Schweinezuchtbetrieb
(c) proplanta
Wie das Verwaltungsgericht Münster am Freitag mitteilte, hatte ein Tierschutzverein aus Geseke (Kreis Soest) den Kreis Steinfurt 2014 auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz in einem Schweinezuchtbetrieb im Tecklenburger Land aufmerksam gemacht.

Die Tierschützer verlangten, über die Ermittlungen gegen den Betrieb auf dem Laufenden gehalten zu werden, um eine Klage vorbereiten zu können. Der Kreis Steinfurt lehnte dies ab.

In seinem Urteil vom Dienstag gab das Verwaltungsgericht nun dem Kreis recht. Das Gesetz schließe bewusst eine Beteiligung von Tierschutzverbänden an laufenden Untersuchungen aus. Trotzdem könne ein Verband jederzeit mit einer Klage gegen einen Betrieb vorgehen.

Auf Grundlage des für jedermann geltenden Informationsfreiheitsgesetzes könnten aber Einzelpersonen Einsicht in Behördendokumente beantragen.
dpa/lnw
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa