Aufgrund der Ausbrüche von niedrigpathogener (wenig ansteckender) aviärer Influenza H5 N2 in bisher drei Putenmastbeständen im Landkreis Cloppenburg und der nach dem Stand der epidemiologischen Ermittlungen nicht geklärten Einschleppungsursache und möglicher Gefahr durch Wildvögel werden die erteilten Ausnahmegenehmigungen vom Aufstallungsgebot ausgesetzt.
Alles bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehaltene Geflügel muss ab sofort wieder im Stall gehalten werden.
Einzige Ausnahme ist die Haltung in Außenvolieren (Wasserdichtes Dach nach oben, Vogelsichere Seitenabtrennung).
Auch bei der jetzt aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der
Vogelgrippe besteht die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hochansteckenden Krankheit. Bis der derzeitige Weg der Infektion in Cloppenburg nicht geklärt ist, muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen zu verhindern.
Das gilt auch für private Bestände. Das Landwirtschaftsministerium bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, sie dienen dem Schutz aller privaten und kommerziellen Geflügelhaltungen. Im Seuchenfall könnte es sonst zur Tötung von Millionen von Tieren kommen. Wenn der Weg der Einschleppung geklärt ist und keine weiteren Fälle auftreten, könnten frühestens nach 21 Tagen, also im Januar die Ausnahmegenehmigungen wieder aktiviert werden.
Menschen sind nicht gefährdet. In Niedersachsen werden etwa 22 Mio. Legehennen, 48 Mio. Masthühner, 250.000 Gänse, 1,5 Mio. Enten und 5. Mio. Truthühner gehalten, dazu kommt eine große Zahl von privat gehaltenen Tieren. (PD)