Der Berufsstand habe seit Monaten mit Sachargumenten versucht, die Landesregierung davon zu überzeugen, auf den Erlass zu verzichten. Die bestehende Verordnung zum Dauergrünlandumbruch von 2008 gelte schließlich weiter und zeige Erfolge beim Wiesenvogelschutz, betonte Präsident Werner Schwarz heute in Rendsburg.
Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zeigten einen Zuwachs von 16.000 ha Dauergrünland in Schleswig-Holstein. Allein auf der Halbinsel Eiderstedt sei das Dauergrünland um 300 ha auf nunmehr 15.300 ha ausgeweitet worden. Der seitens des Naturschutzes kritisierte Tausch von Grünland und Acker zeige folgende Tendenz: „Auf schwierigen und nassen Standorten wird wieder Grünland angelegt, während die Ackernutzung zu den ackerfähigen Standorten wandert, oft sogar aus den Grünlandregionen heraus“, erläuterte Schwarz.
Der Umbruch von Dauergrünland sei nicht ursächlich für den Rückgang der Wiesenvogelpopulationen. Kaum untersucht und dargestellt werde der Einfluss von Fraßfeinden, obwohl diese einen massiven Einfluss auf die Populationen hätten, argumentiert der Bauernverband. Insbesondere Greifvögel, Krähen, Möwen und Reiher sowie Marder, Wiesel und Füchse seien hier zu nennen. Ein Zusammenhang zwischen Umbruch, Bewirtschaftung und Populationsrückgang lasse sich nicht begründen.
Deshalb lehnt der
Bauernverband nach wie vor den Grünlanderlass ab. Naturschutz dürfe nicht verordnet werden, sondern müsse ergebnisorientiert und gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort erfolgen, unterstrich Schwarz. (bvsh)