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09.04.2016 | 08:39 | Waldschädling 

Borkenkäfer bedroht Bayerische Wälder

München - Bayerns Fichtenwäldern droht Gefahr. Denn das warme Frühlingswetter wird schon in den nächsten Tagen den ersten großen Schwärmflug der Borkenkäfer auslösen.

Borkenkäferbefall
(c) proplanta
Das hat Forstminister Helmut Brunner am Freitag in München mitgeteilt. Laut Brunner ist heuer je nach Witterung sogar eine besonders starke Vermehrung der Waldschädlinge zu befürchten, weil weitaus mehr Käfer als sonst im Boden und unter der Rinde befallener Fichten überwintert haben.

Grund dafür waren die idealen Lebensbedingungen im letzten Jahr – der trockenwarme Sommer und das nach dem Sturm Niklas reichlich vorhandene Brutmaterial hatten dafür gesorgt, dass die Käfer erstmals seit Jahren wieder drei vollständige Generationszyklen durchlaufen konnten. Entsprechend hoch ist schon jetzt die Zahl der Borkenkäfer in den bayerischen Wäldern.

Der Minister ruft deshalb die Waldbesitzer im Freistaat auf, ihre Fichtenwälder in den nächsten Wochen gründlich auf Befall zu kontrollieren. Die Symptome sind laut Brunner gut erkennbar: Bei länger befallenen Bäumen färben sich die Kronen braun und die Rinde blättert ab. Frischer Befall ist am braunen Bohrmehl zu erkennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in Spinnweben oder auf der Bodenvegetation sammelt. Befallene Stämme sollten dem Minister zufolge rasch aufgearbeitet und dann entrindet oder mindestens 500 Meter aus dem Wald transportiert werden.

Brunner rät zudem, die Baumkronen zu häckseln, denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern Durchmesser als Brutstätte. Diese sogenannte „saubere Waldwirtschaft“ ist nach Auskunft des Ministers die einzig wirksame und bewährte Methode, um eine Massenvermehrung zu verhindern, die auch größere Waldflächen zum Absterben bringen kann.

Detailinfos zum Borkenkäfer und einen aktuellen Überblick über die Gefährdungslage gibt es unter www.borkenkaefer.org. Beratung und Unterstützung bei der Bekämpfung bieten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse.
StMELF
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