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24.07.2020 | 04:45 | Wolfsmanagement 

Abschuss von Wölfen ist streng reglementiert

Potsdam - Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium lehnt die Forderung nach einem verstärkten Abschießen von Wölfen wegen zunehmender Nutztierrisse ab.

Wolfspopulation
Die Zahl gerissener Nutztiere, bei denen der Wolf als Verursacher gilt, ist in Brandenburg zuletzt gestiegen. Bäuerliche Familienbetriebe fordern einen verstärkten Abschuss. Das Agrarministerium verweist auf die Rechtslage. (c) proplanta
«Ein Abschuss von Wölfen ohne die erforderlichen Ausnahmevoraussetzungen zur zahlenmäßigen Reduzierung des Wolfsbestandes ist nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar und rechtlich unzulässig», erklärte Ministeriumssprecherin Frauke Zelt in Potsdam.

Aus diesem Grund gebe es bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Schweden. Ein Abschuss einzelner Wölfe würde auch nichts an der Notwendigkeit ändern, Weidetiere ausreichend vor Übergriffen zu schützen, sagte sie.

Brandenburg ist das Bundesland mit den meisten Wolfsrudeln in Deutschland - die jüngste Zahl von 41 Rudeln stammt von Dezember 2019. Die Zahl gerissener oder verletzter Nutztiere wie Schafe oder Rinder, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde oder nicht ausgeschlossen wird, war zuletzt gestiegen.

Im Jahr 2019 seien rund 410 Tiere geschädigt worden, im Jahr 2018 seien es rund 400 Tiere gewesen, berichtete das Landesamt für Umwelt. Für die ersten sechs Monate dieses Jahres gibt die Behörde bereits über 380 Fälle an. Nach Angaben des Landesamts für Umwelt wurden in diesem Jahr bisher 22 tote Wölfe durch Verkehrsunfälle, ein illegal geschossener Wolf und einer mit sonstiger Todesursache bekannt.

Die Freien Bauern in Brandenburg, eine Interessenvertretung bäuerlicher Familienbetriebe, fordert von der Landesregierung, den Populationszuwachs jährlich zum Abschuss freizugeben und verweist dabei auf Schweden. «Wenn die Jäger in Brandenburg jedes Jahr 100 Wölfe legal erlegen dürften, würde das Raubtier seine Scheu zurückgewinnen und die Probleme wären zumindest entschärft», sagte Landessprecher Marco Hintze in einer Mitteilung.

Der Wolf ist in der EU streng geschützt. Die Brandenburgische Wolfsverordnung lässt Ausnahmen zur Tötung zu. Das gilt etwa bei Gefahren für die menschliche Gesundheit, zur Abwendung drohender landwirtschaftlicher Schäden oder wenn ein Wolf oder mehrere Wölfe mehrfach Nutztiere gerissen haben. Das Land fördert Vorsorge vor Übergriffen durch Wölfe wie Zäune.

Wolfsichtungen



dpa/bb
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