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25.11.2014 | 16:44 | Bundesartenschutzverordnung 

Maulwurfsjagd beschäftigt erneut das Gericht

Detmold - Der Streit um die Jagd auf Maulwürfe geht vor dem Landgericht Detmold in die nächste Runde.

Maulwurfs-Jäger
(c) proplanta
Der vor dem Amtsgericht Detmold verurteilte 75-Jährige hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. Das Amtsgericht hatte den rabiaten Kleintierjäger Ende Oktober zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Begründung: Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung. Danach dürfen Maulwürfe weder gejagt noch getötet werden.

Ob der Maulwurf bei den Attacken des 75-Jährigen ums Leben gekommen war, konnte das Gericht allerdings nicht klären. Es zog aber die Tatwaffe ein: eine Metallplatte mit spitzen Stiften, die an einem Stiel montiert war. Ein Nachbar hatte die Maulwurfs-Jagd beobachtet und der Polizei gemeldet. Der Angeklagte habe mit seinem Werkzeug in einen Maulwurfshügel gestochen. Der 75-Jährige bestritt die Vorwürfe, er habe lediglich Ratten gejagt. Sein Anwalt hatte daher einen Freispruch gefordert. (dpa/lnw)  
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