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28.01.2011 | 18:56 | Wildtierschutz 

EU-Kommission fordert Schweden zum Schutz gefährdeter Wölfe auf

Brüssel - Die Europäische Kommission fordert Schweden auf, seine vom Aussterben bedrohte Wolfspopulation angemessen zu schützen und so den EU-Naturschutzvorschriften nachzukommen.

Wolf

Mehrere Aspekte der schwedischen Politik in Bezug auf den Wolf bereiten der Kommission Sorge, insbesondere die Tatsache, dass diese Art trotz ihres ungünstigen Erhaltungszustands bejagt wird. Deswegen hat die Kommission auf Vorschlag von Umweltkommissar Janez Potoènik beschlossen, durch Versendung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Schweden räumt den schlechten Erhaltungszustand des Wolfes ein, und die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Schweden einen besseren Schutz des Wolfes zugesagt hat. Die Kommission ist jedoch verpflichtet sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Obwohl die Kommission und Schweden seit Juni 2010 einen engen Informationsaustausch pflegen und einen konstruktiven Dialog führen, was auch Kontakte auf politischer Ebene einschließt, ist nicht sicher, dass die schwedische Wolfspolitik mit dem EU-Umweltrecht und vor allem mit der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG in Einklang steht.

Mehrere Aspekte der Wolfspolitik Schwedens werfen Fragen in Bezug auf die Einhaltung geltenden EU-Rechts auf. Hierzu gehören

  • der ungünstige Erhaltungszustand der schwedischen Wolfspopulation;
  • die willkürliche Begrenzung der Zahl der Wölfe in Schweden auf 210;
  • die Lizenzjagd auf eine streng geschützte Art ohne Beachtung der im EU-Recht verankerten strikten Auflagen für Ausnahmen;
  • die daraus möglicherweise erwachsende Verkleinerung des Verbreitungsgebiets des Wolfs;
  • die Tatsache, dass die Lizenzjagd vor der angekündigten Einführung von Wölfen stattfindet, durch die der Genpool der Art verbessert werden soll;
  • das Risiko, dass wiederholte Lizenzjagd zu einer mehrjährigen Jagd führen kann;
  • das Fehlen eines Managementplans für die gefährdete Art.


Hintergrund

Die schwedische Wolfspopulation ist klein und leidet unter geografischer Isolation und Inzucht. Sie ist vom Aussterben bedroht und nach dem EU-Umweltrecht geschützt. Artikel 12 der Habitat-Richtlinie sieht ein strenges Schutzsystem vor; Ausnahmen sind zwar möglich, doch nur unter Beachtung strikter Auflagen. Alle Maßnahmen, die sich auf den Wolf in Schweden auswirken, müssen vor ihrer Durchführung sorgfältig erwogen und vorbereitet werden, damit die Population nicht beeinträchtigt wird. Am 17. Dezember genehmigte die schwedische Regierung die Eröffnung der Jagdsaison für Wölfe zum 15. Januar und gestattete den Abschuss von 20 Wölfen. Mehr als 6.700 Jäger nahmen an der Jagd teil. Dies war bereits das zweite Mal, dass die Lizenzjagd in Schweden erlaubt wurde (am 17. Dezember 2009 gestattete Schweden, Anfang 2010 28 Wölfe zu erlegen).

Die Vorbehalte der Kommission beziehen sich darauf, dass Schweden eine Ausnahmeregelung für die Lizenzjagd nutzt, und nicht auf die gesonderte Nutzung spezieller Ausnahmen für den Abschuss einzelner Wölfe, um ernsthafte Schäden beim Nutztierbestand zu verhindern. (EU)

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