Geflügelpest-Ausbruch (c) proplanta
Täglich würden im gesamten Kreis Proben genommen, die bislang alle negativ gewesen seien, sagte eine Kreissprecherin am Dienstag. Seit Sonntag gelte im Landkreis Uckermark eine Verfügung, wonach die Höfe ihr Geflügel ausschließlich in Ställen halten dürfen. Damit soll der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden. An den Ein- und Ausgängen zu den Ställen müssen die Schuhe laut Landkreis desinfiziert werden.
Der Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenmastbetrieb im vorpommerschen Heinrichswalde war in der vergangenen Woche bekanntgeworden. Das H5N8-Virus war bisher vor allem aus Südkorea bekannt.
Wegen der Nähe zu Heinrichswalde wurden für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Hansfelde und Wismar besondere Restriktionen erlassen. Dort dürfen zusätzlich keine Tiere oder Eier von den Höfen verkauft oder neue Tiere in die Ställe gebracht werden.
Wie lange die Vorsichtsmaßnahmen gelten, blieb unklar. Das hänge von den Ergebnissen der Proben ab, sagte die Kreissprecherin. Wenn keine Fälle mehr aufträten, könne die Verfügung in drei bis vier Wochen aufgehoben werden. (dpa)