Das Bundesamt für Veterinärwesen weist darauf hin, dass diese Regelung auch für Hobbyhaltungen gilt. Ziele dieser Erfassung sind die Überwachung der Tiergesundheit, die Bekämpfung von Tierseuchen und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Die Daten werden jeden Frühling im Rahmen der bestehenden koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung erhoben. Da jedoch bis heute noch nicht alle Betriebe erfasst sind, werden Halter von Klauentieren, Pferden, Geflügel, Speisefischen oder
Bienen, die bis Anfang Mai kein Formular zur Betriebsdatenerhebung erhalten haben, gebeten, sich bei der zuständigen Koordinationsstelle zu melden. Informationen geben die kantonalen Veterinär- und Landwirtschaftsämter. (Pp)