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14.10.2015 | 13:00 | Bovinen-Virusdiarrhoe-Virus 

Bekämpfung des Rinderdurchfalls soll verschärft werden

Berlin - Bei der Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), einer gefährlichen Rinderdurchfallerkrankung, die besonders bei Kälbern auftritt, will die Bundesregierung die Schrauben angesichts des schon erreichten Sanierungsfortschritts anziehen.

Rinderdurchfall
(c) proplanta
Dazu hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt den Entwurf zur Änderung der BVDV-Verordnung vorgelegt. Ziel ist es, die noch vorhandenen, persistent mit dem Virus infizierten Rinder möglichst rasch zu identifizieren..

Laut Angaben des Ministeriums wurden 2014 nur noch insgesamt 2.985 persistent infizierte Rindern in 1.141 Betrieben entdeckt, während es im Jahr 2011 noch 24.088 Tiere in 7.929 Beständen waren. Die Prävalenz, bezogen auf neugeborene Kälber, die seit 2011 bis zur Vollendung ihres sechsten Lebensmonats untersucht werden muss, ging von 0,5 % auf 0,06 % zurück.

Um die mit dem BVDV infizierten Tiere schneller auszumachen, wird das vorgeschriebene maximale Untersuchungsalter von sechs auf zwei Monate gesenkt. Aborte und Totgeburten sind dem Verordnungsentwurf zufolge künftig immer auf die Viruserkrankung zu untersuchen, um das Vorhandensein BVDV-persistent infizierter Tiere auszuschließen. Auch das Risiko, dass ein BVDV-persistent infiziertes Rind andere Rinder des Bestandes infiziert, soll gesenkt werden, und zwar durch eine Reduzierung des Zeitraumes zwischen zwei Untersuchungen von 60 auf 40 Tage.

Neu aufgenommen in die Verordnung wird die Regelung, dass aus einem BVDV-persistent infizierten Bestand für einen Zeitraum von vier Wochen Rinder grundsätzlich nicht sowie tragende Rinder erst nach dem Abkalben verbracht werden dürfen. Ein Verbringen soll nur erlaubt sein, wenn die Rinder mit negativem Ergebnis auf BVDV untersucht worden sind. (AgE)
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