Auf Grund der guten Seuchenlage soll es 2010 jedoch möglich sein, dass sich Betriebe von der Impfung dispensieren lassen können, solange sie sich solidarisch an den Impfkosten beteiligen. Diese Position wird der SBV in der kommenden Diskussion vertreten.
Die
Landwirtschaftskammer (Laka) des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) hat sich heute eingehend mit der Bekämpfung der
Blauzungenkrankheit in der Schweiz befasst und die verschiedenen Positionen angehört. In den letzten zwei Jahren war flächendeckend die Impfung sämtlicher Tiere der Rinder und Schafgattung obligatorisch. Seit dem Start der Impfstrategie traten hierzulande nur vereinzelt Krankheitsfälle auf. Die gute Seuchenlage in der Schweiz und die Erfahrungen in ganz Europa zeigen: Mit Impfungen lässt sich diese von Mücken verbreitete Krankheit wirksam bekämpfen. Der Erfolg der zweijährigen flächendeckenden Impfkampagne bietet nun Spielraum für eine gewisse Lockerung in der Bekämpfungsstrategie 2010.
Die Mitglieder der Laka sind der Meinung, dass eine hohe Impfrate auch im Jahr 2010 unabdingbar ist. Sie haben sich dafür ausgesprochen, die Impfung im Grundsatz weiterhin obligatorisch beizubehalten. Sie befürworten aber, dass sich jeder Betrieb offiziell über einen Gesuchsweg davon dispensieren lassen kann. Bedingung dafür ist, dass für die Finanzierung der Impfung ein Solidaritätsfond aufgebaut werden kann, an dessen Äufnung sich auch diejenigen Betriebe beteiligen müssen, die sich von der Impfung dispensiert haben. Aus dem Fonds soll der Produzentenanteil der Impfkosten bezahlt. Zudem sollen Betriebe mit nicht geimpften Tieren im Schadenfall keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der Tierseuchenkasse haben. Der SBV wird die notwendigen Arbeiten zur Einrichtung des Solidaritätsfonds leisten.
Die heute von der Laka beschlossene Position wird der SBV in den folgenden Entscheidungsfindungsprozess mit anderen Branchenpartnern einbringen. Der definitive Entscheid über die Bekämpfungsstrategie 2010 fällt im November. (sbv)