«Wenn mehr als 60 Tierhalter, obwohl sie
Antibiotika ordnungsgemäß einsetzen, in ihrer Mitteilungspflicht nachlässig sind, fällt ein schlechtes Licht auf alle Nutztierhalter im Land», sagte er am Mittwoch.
Tietböhl wehrte sich jedoch dagegen, dass Bauern Antibiotika heimlich verabreichten. «Antibiotika müssen vom Tierarzt verschrieben werden», sagte er.
Die Medikamente würden nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Tierarzt eingesetzt und im Betrieb dokumentiert. «Richtig ist, dass jeder zehnte Betrieb gegen die Mitteilungspflicht verstoßen hat, die seit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes gilt.»
Als einen Grund dafür nannte er die neue Datenbank, die anfangs nicht reibungslos funktioniert habe. Nach den neuen Regelungen müssen Tierhalter ihre Daten zu Antibiotikagaben in eine Tierarzneimittel-Datenbank einpflegen. Überwachungsbehörden können damit die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb beurteilen und mit anderen Betrieben vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden.
Wie das
Agrarministerium am Dienstag mitgeteilt hatte, wurde gegen Tierhalter, die den Arzneimitteleinsatz im ersten Halbjahr verschwiegen, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.