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25.01.2008 | 11:12 | Geflügelpestbefall 

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest nun auch in Landkreisen Ludwigslust, Müritz und Parchim aufgehoben

Schwerin - Wie angekündigt, werden die Brandenburger Behörden heute die bezüglich des Geflügelpestfalls vom 25. Dezember des Vorjahres in der Nähe von Wittstock getroffenen tierseuchenrechtlichen Schutzmaßnahmen aufheben.

Geflügelpest
(c) proplanta
Analog zum Verfahren vom 15. Januar 2008 werden auch die auf Seiten Mecklenburg-Vorpommerns hierdurch betroffenen Landkreise Ludwigslust, Müritz und Parchim heute ihre besonderen Schutzmaßnahmen beenden. "In Abstimmung mit den Landkreisen werden sämtliche im Zuge der Seuchenfälle in Brandenburg als auch bei uns getroffenen besonderen Schutzmaßnahmen, einschließlich der verfügten Aufstallung, wieder aufgehoben", kündigte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus an.

Die Wiedererteilung der Ausnahmen vom Aufstallungsgebot entsprechend der im Herbst 2007 verfügten Gebietskulisse wird in den genannten Kreisen zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Allgemeinverfügung bekannt gemacht.

Von Entwarnung hinsichtlich der Seuche könne dennoch nicht gesprochen werden, mahnte Dr. Backhaus, der darauf verweist, dass für den Weg der Einschleppung bei den jüngsten Fällen nach wie vor keine gesicherten Erkenntnisse vorlägen. Erneut forderte er die Geflügelhalter im Lande auf, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. "Das Friedrich-Loeffler-Institut auf dem Riems schätzt das Einschleppungsrisiko der Geflügelpest aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein", machte Minister Dr. Backhaus deutlich. (PD)
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