(c) proplanta Mit der Änderung der entsprechenden EU-Durchführungsverordnung 2021/620 seien alle Regionen in Deutschland seit dem 1. Juni wieder als BTV-frei anerkannt. Um den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden, müssten aber weiterhin Vorsorgemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig sei die Impfung der Tiere, betonte das Ressort. Diese könne nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden.
Die Tierhalter sollten sich daher mit dieser in Verbindung setzen. Um eine Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen wie Luxemburg, Frankreich, Italien und der Schweiz zu vermeiden, dürften Tiere von dort nur mit einem Gesundheitszertifikat in heimischen Betrieben eingestallt werden. Das Ministerium erinnerte außerdem daran, dass das EU-Tiergesundheitsrecht für den Fall eines BTV-Ausbruchs umgehende Maßnahmen wie die Einrichtung einer Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 km um den betroffenen Betrieb vorsehe.
In der Sperrzone kämen strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden zur Anwendung. So dürften diese Tiere die Sperrzone nur verlassen, wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen die BTV besäßen. Jungtiere bis zu einem Alter von 90 Tagen dürften nur dann aus der Sperrzone transportiert werden, wenn die Muttertiere vollständig gegen BTV geimpft seien.
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