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25.06.2023 | 15:29 | Tiergesundheit 

Weniger Reserveantibiotika in der Tierhaltung einsetzen!

Berlin -  Obwohl der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist, sind die damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken für den Menschen kaum weniger geworden.

Antibiotikaeinsatz
(c) Peter Hermes Furian - fotolia.com
Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Sondergutachten, das unter Federführung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) erstellt und am Montag (19.6.) in Berlin vorgestellt wurde. Bislang sei „keine wirkliche Abnahme der Gesundheitslasten durch Antibiotikaresistenzen erkennbar“, heißt es in dem Papier. Der Sachverständigenrat plädiert dafür, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung weiter zu reduzieren.

Angesichts der nach wie vor hohen Mengen an verabreichten Antibiotika in der Tierhaltung seien die Maßnahmen zur Minderung der Resistenzausbreitung im veterinär- und humanmedizinischen Bereich bisher unzureichend, so die Autoren des Gutachtens. Großen Handlungsbedarf gebe es insbesondere in der Geflügelhaltung, denn dort sei der Antibiotikaeinsatz in den vergangenen Jahren kaum zurückgegangen. Zudem fielen etwa 40 % der verabreichten Mittel in die Klasse der sogenannten „Reserveantibiotika“.

Mit einem solch großflächigen Einsatz steige das Risiko, dass bei Bakterien Resistenzen gegen diese in der Humanmedizin dringend benötigten Antibiotika entstehen. „Eine Ausbreitung von Resistenzen gegenüber Reserveantibiotika muss unbedingt verhindert werden“, fordern die Wissenschaftler. Die SRU-Experten empfehlen einen „transparenter Wirkstoffeinsatz und dem Tierwohl entsprechende Haltungsbedingungen“, um die Risiken des Einsatzes zu minimieren. Antibiotika sollten demnach nur dann eingesetzt werden, „wenn keine anderen Alternativen bestehen“. Ferner müsse die Behandlung „ausreichend lang und sachgemäß durchgeführt werden“.

Zudem dürfe der Einsatz von Reserveantibiotika nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen bei der Einzeltierbehandlung zugelassen werden. Laut dem SRU sollten bestehende Lücken in den europäischen Regelungen zur Reservierung bestimmter Antibiotika für die ausschließliche Behandlung von Menschen geschlossen werden. Bislang seien Ausnahmen für Reserveantibiotika vorgesehen, die als „essenziell für die Tiergesundheit“ eingestuft werden.
AgE
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