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27.07.2010 | 03:30 | Tiergesundheit 

EU stellt mögliche Nachfolgeregelung für TSE-Roadmap vor

Bonn - Die Europäische Kommission billigte am 16.07.2010 den Vorschlag eines Strategiepapiers für die Bekämpfung der TSE im Zeitraum von 2010 bis 2015.

TSE-Fahrplan

Diese sog. „Roadmap 2“ (deutscher Titel: „Zweiter Fahrplan für die TSE-Bekämpfung“) stellt Überlegungen dazu an, wie die mittelfristigen TSE-Bekämpfungsvorschriften aussehen sollten, nachdem sich in der ganzen EU die tiergesundheitliche Lage in Bezug auf TSE signifikant gebessert hat. Das Papier unterstreicht vorneweg, dass bei jeglicher Änderung das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier sowie der Lebensmittelsicherheit erhalten bleiben muss und dass die Änderungen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen.

Die neue Roadmap, die ein entsprechendes Papier aus 2005 ablösen soll, stellt sechs Bereiche, in denen die derzeitigen TSE-Maßnahmen geändert werden könnten, zur öffentlichen Diskussion:

  • Spezifiziertes Risikomaterial: Die SRM-Liste der EU könnte an die internationalen Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) angepasst werden.
  • Verfütterungsverbot: Es könnte ein gewisser Toleranzwert für verarbeitete tierische Proteine eingeführt werden. Die Vorschriften, nach denen die Verfütterung bestimmter verarbeiteter tierischer Proteine an Tiere wie Schweine, Geflügel und Fische (d.h. Nicht-Wiederkäuer) verboten ist, könnten aufgehoben werden, nicht aber das bestehende Verbot der Verfütterung an ein und dieselbe Tierart (z. B. dürften Tiermehl von Geflügel an Schweine und Tiermehl von Schweinen an Geflügel verfüttert werden, nicht aber Tiermehl von Schweinen an Schweine).
  • Überwachung: Die Überwachung könnte durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für Tests oder durch verschiedene Testverfahren gezielter gestaltet werden.
  • Maßnahmen zur Tilgung von Scrapie: Diese könnten mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang gebracht werden, was unter anderem bedeuten könnte, dass die Maßnahmen gegen atypische Scrapie angepasst werden. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis, dass dieser Scrapie-Stamm nicht ansteckend ist. Außerdem könnte die genetische Eindämmung der Seuche bei Schafen durch spezielle Zuchtprogramme weiter gefördert werden.
  • Kohortenkeulung: Da die Anzahl der BSE-positiven Tiere 2009 auf Null gesunken ist, könnte die systematische Kohortenkeulung beendet werden. Die Tiere könnten für den Verzehr freigegeben werden, vorausgesetzt, sie werden mit negativem Ergebnis getestet, bevor sie in die Lebensmittelkette gelangen.
  • Schlachttier- und Schlachtkörpertests: Wenn Schlachttiertests verfügbar werden, könnten die Tests an lebenden Tieren durchgeführt werden. Dies wäre insbesondere für die Zwecke der Bestandszertifizierung bei kleinen Wiederkäuern sinnvoll. (VDF)
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