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30.01.2008 | 09:46 | Tierseuchenbekämpfung 

Impfaktion in Eifel und Pfalz zur Bekämpfung der Schweinepest

Mainz - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz werden vom 8. bis 10. Februar 2008 in den Impfgebieten Eifel und Pfalz wieder Impfköder ausgelegt.

Impfköder gegen Schweinepest
(c) proplanta
Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Köderauslageplätzen (Kirrstellen) im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden.

In der Eifel wird in Teilen der Landkreise Ahrweiler, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm geimpft. In der Pfalz konnte das Impfgebiet weiter verkleinert werden, so dass die Auslage nur noch in einem kleinen Gebiet im Landkreis Südwestpfalz erfolgt. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.

Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden vom Land übernommen und betragen voraussichtlich 280.000 Euro. Von 2002 bis einschließlich 2007 hat das Land bereits 7,5 Millionen Euro für die Impfungen ausgegeben. Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist in Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich verlaufen.

In der Pfalz werden die Wildschweine zum Schutz vor einer Wiedereinschleppung des Virus aus Frankreich weiterhin geimpft. Grund ist, dass zuletzt im Mai 2007 bei einem Wildschwein in den Vogesen Schweinepest nachgewiesen wurde. Der letzte Fall in der Pfalz stammt aus dem November 2004.

In der Eifel wird seit Ende 2005 geimpft, nachdem es in Nordrhein-Westfalen im Oktober 2005 an der Grenze zu Rheinland-Pfalz erneute Seuchenfällen gab. 2007 wurde in Nordrhein-Westfalen noch bei insgesamt 10 Wildschweinen das Virus der Schweinepest nachgewiesen. Der einzige Fall 2007 auf rheinland-pfälzischer Seite wurde im Juli im Landkreis Ahrweiler direkt an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen festgestellt.

Landwirte, die Schweine halten, sollten im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als schweinepestverseucht gelten - mit allen Konsequenzen. (PD)
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