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31.07.2009 | 08:51 | Tiergesundheit 

Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit ist rechtens

Trier - Im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit hat das Land Rheinland-Pfalz zu recht eine Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen ausgesprochen.

Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit
(c) proplanta
Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Nach der rasanten Ausbreitung der Seuche im Jahr 2007 habe der Gesetzgeber zu dieser Maßnahme greifen dürfen, weil die flächendeckende Impfung aus seiner Sicht das einzige erfolgversprechende Mittel gewesen sei. Damit wies das Gericht die Klagen von drei Rinderhaltern zurück. Sie hatten unter anderem angeführt, dass die Impfpflicht angesichts der sinkenden Zahl von Erkrankungsfällen unverhältnismäßig sei (Az.: 1 K 831/08.TR und 1 K 103/09.TR). (dpa)
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