Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Nach der rasanten Ausbreitung der Seuche im Jahr 2007 habe der Gesetzgeber zu dieser Maßnahme greifen dürfen, weil die flächendeckende Impfung aus seiner Sicht das einzige erfolgversprechende Mittel gewesen sei. Damit wies das Gericht die Klagen von drei Rinderhaltern zurück. Sie hatten unter anderem angeführt, dass die
Impfpflicht angesichts der sinkenden Zahl von Erkrankungsfällen unverhältnismäßig sei (Az.: 1 K 831/08.TR und 1 K 103/09.TR). (dpa)