23.04.2016 | 14:19 | Tierschutzklage
Tierschutzverein darf Veterinäramts-Akten nicht einsehenMünster - Ein Tierschutzverein hat kein Recht darauf, über laufende Untersuchungen des Veterinäramts informiert zu werden oder gar die Akten einzusehen. |
(c) proplanta Wie das Verwaltungsgericht Münster am Freitag mitteilte, hatte ein Tierschutzverein aus Geseke (Kreis Soest) den Kreis Steinfurt 2014 auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz in einem Schweinezuchtbetrieb im Tecklenburger Land aufmerksam gemacht.
Die Tierschützer verlangten, über die Ermittlungen gegen den Betrieb auf dem Laufenden gehalten zu werden, um eine Klage vorbereiten zu können. Der Kreis Steinfurt lehnte dies ab.
In seinem Urteil vom Dienstag gab das Verwaltungsgericht nun dem Kreis recht. Das Gesetz schließe bewusst eine Beteiligung von Tierschutzverbänden an laufenden Untersuchungen aus. Trotzdem könne ein Verband jederzeit mit einer Klage gegen einen Betrieb vorgehen.
Auf Grundlage des für jedermann geltenden Informationsfreiheitsgesetzes könnten aber Einzelpersonen Einsicht in Behördendokumente beantragen.
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