Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
23.04.2016 | 14:19 | Tierschutzklage 

Tierschutzverein darf Veterinäramts-Akten nicht einsehen

Münster - Ein Tierschutzverein hat kein Recht darauf, über laufende Untersuchungen des Veterinäramts informiert zu werden oder gar die Akten einzusehen.

Tierschutz-Verstöße im Schweinezuchtbetrieb
(c) proplanta
Wie das Verwaltungsgericht Münster am Freitag mitteilte, hatte ein Tierschutzverein aus Geseke (Kreis Soest) den Kreis Steinfurt 2014 auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz in einem Schweinezuchtbetrieb im Tecklenburger Land aufmerksam gemacht.

Die Tierschützer verlangten, über die Ermittlungen gegen den Betrieb auf dem Laufenden gehalten zu werden, um eine Klage vorbereiten zu können. Der Kreis Steinfurt lehnte dies ab.

In seinem Urteil vom Dienstag gab das Verwaltungsgericht nun dem Kreis recht. Das Gesetz schließe bewusst eine Beteiligung von Tierschutzverbänden an laufenden Untersuchungen aus. Trotzdem könne ein Verband jederzeit mit einer Klage gegen einen Betrieb vorgehen.

Auf Grundlage des für jedermann geltenden Informationsfreiheitsgesetzes könnten aber Einzelpersonen Einsicht in Behördendokumente beantragen.
dpa/lnw
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte